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Berlin (ots) -
- Nur 33 von 105 Städten bestätigen, dass sie illegales Falschparken auf
Gehwegen grundsätzlich nicht dulden
- Städte wie Braunschweig, Jena, Paderborn, Wuppertal oder Lübeck gefährden mit
Restgehwegbreiten von 50 Zentimetern bis einem Meter Fußgängerinnen und
Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl
- DUH fordert konsequente Ahndung und sofortiges Abschleppen von illegalen
Gehwegparkern und ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Falschparker zu melden, die
Menschen behindern
Zahlreiche deutsche Städte dulden illegales Gehwegparken und nehmen damit die
Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern in Kauf. Das zeigt eine bundesweite
Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter 105 Städten. Nur 33 der 105
befragten Städte geben an, Falschparken auf Gehwegen grundsätzlich nicht zu
akzeptieren. Dabei ist das Parken auf Gehwegen verboten und gefährlich -
Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen werden dadurch oft auf die
Fahrbahn gedrängt. Nahezu jeder fünfte Unfall innerorts mit verletzten
Fußgängerinnen und Fußgängern oder Radfahrenden steht in Verbindung mit
parkenden Autos. Trotzdem tolerieren viele Städte das illegale Gehwegparken mit
zum Teil absurd schmalen Restgehwegbreiten.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Es ist skandalös, dass viele
Städte wegschauen und illegales Gehwegparken hinnehmen. Wer auf dem Gehweg
parkt, gefährdet Menschen und verhält sich gesetzeswidrig. Das
Bundesverwaltungsgericht hat im Juni 2024 bestätigt, dass Städte gefährliches
Falschparken auf Gehwegen nicht systematisch dulden dürfen. Wir fordern die
Städte auf, ihre Praxis zügig an die geltende Rechtslage anzupassen: Es braucht
konsequente Kontrollen, Bußgelder und sofortiges Abschleppen der Falschparker.
Solange die Städte ihrer Aufgabe nicht nachkommen, rufen wir alle Bürgerinnen
und Bürger auf, Verstöße zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen."
Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, sofern es nicht durch
entsprechende Verkehrszeichen oder Parkflächenmarkierungen erlaubt ist.
Offizielle Regelwerke schreiben vor, dass Gehwege mindestens 2,50 Meter breit
sein müssen, damit Fußgängerinnen und Fußgänger ungehindert passieren können.
Trotzdem räumen 35 Städte gegenüber der DUH ein, Gehwegparken selbst dann zu
dulden, wenn nur 1,80 Meter oder teils deutlich weniger Platz bleibt und die
falsch geparkten Fahrzeuge weder abzuschleppen noch ein Bußgeld zu verhängen.
Alle anderen Städte haben entweder keine konkreten Werte übermittelt, verweisen
pauschal auf die rechtlichen Grundlagen oder sprechen von Entscheidungen im
Einzelfall.
Besonders fußgängerfeindlich ist die Stadt Jena. Die Stadt gibt an,
falschparkende Fahrzeuge erst ab einer Restgehwegbreite von 50 Zentimetern
abzuschleppen. Dies ist der mit Abstand niedrigste Wert, den eine Stadt in der
Abfrage der DUH angibt. In Lübeck wird Gehwegparken teils bis zu einer
Restgehwegbreite von 90 Zentimetern geduldet. Auch in Braunschweig, Paderborn,
Wuppertal und dem saarländischen St. Ingbert dürfen Autos den Gehweg so
blockieren, dass nur noch ein Meter Platz bleibt. Bottrop, Darmstadt, Duisburg,
Gotha, Hagen, Recklinghausen und Schwerin tolerieren laut eigener Aussage
unerlaubtes Gehwegparken bis zu 1,20 Meter Restbreite, Fürth, Ludwigshafen am
Rhein und Halberstadt bis zu 1,30 Meter. Menschen mit Rollstuhl oder Kleinkinder
auf dem Fahrrad sind dadurch gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Nach
Rechtsauffassung der DUH ist eine solche systematische Duldung von zugeparkten
Gehwegen rechtswidrig.
Obwohl in zahlreichen Städten weiter dringender Nachbesserungsbedarf besteht,
reagierten einige Städte bereits auf die erste Auswertung der DUH zum illegalen
Gehwegparken aus dem Jahr 2023: Göttingen, Magdeburg, Mainz und Aachen - die bei
der letzten Auswertung mit besonders schmalen Restgehwegbreiten von nur 80 bis
90 Zentimetern auffielen - geben an, ihre Regelungen zu überarbeiten oder
bereits geändert zu haben.
Links:
Zur Auswertung: https://l.duh.de/p251105
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, mailto:kulpa@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6151686
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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