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Frankfurt (ots) - Eine breite Koalition von Unterzeichnern macht Entscheider in
der Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedstaaten auf gravierende Folgen
einer möglichen Neueinstufung von Ethanol ("Alkohol") in Desinfektionsmitteln
aufmerksam. Die Neueinstufung würde enorme Probleme für die öffentliche
Gesundheit sowie die Lebensmittelsicherheit verursachen und die produzierenden
Gewerbe in der EU stark behindern. Unterzeichner aus Deutschland sind u. a. die
Uniklinik Köln, die Universitätsmedizin Frankfurt am Main, das
Universitätsklinikum Heidelberg sowie der Präsident des Robert-Koch-Instituts,
Professor Lars Schaade.
Mehr als 840 Unternehmen, Organisationen, Verbände und Einzelpersonen aus über
20 Sektoren fordern gemeinsam Entscheidungsträger auf Ebene der EU und deren
Mitgliedstaaten auf, ein De-facto-Verbot von Desinfektionsmitteln auf
Ethanolbasis zu verhindern. Unterzeichnet haben Institutionen und Firmen aus dem
Gesundheitswesen und der Lebensmittelindustrie, Hersteller von
Desinfektionsmitteln, Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln, kosmetischen
Mitteln und Arzneimitteln sowie der Bereiche Verkehr, Landwirtschaft und
Energie. Die Stellungnahme steht in englischer Sprache über folgenden Link
bereit: Act now future ethanol based biocidal products - A.I.S.E. (https://aise.
eu/handsupforethanol/act-now-future-ethanol-based-biocidal-products/)
Nicht sachgerechte Einstufung droht
Der Ausschuss für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
prüft, ob er in seiner Sitzung am 26. November 2025 eine EU-weite Neueinstufung
von Ethanol in Desinfektionsmitteln als krebserzeugend und reproduktionstoxisch
der Kategorie 1A empfehlen soll. Grundlage für diese Einstufung sind Daten, die
sich nur auf den übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke beziehen. Die Daten
berücksichtigen nicht die Verwendung von Desinfektionsmitteln und anderen
Produkten auf Ethanolbasis, bei der diese Gefährdungen nicht auftreten.
Ethanol: ein Eckpfeiler der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit
Ethanol ist der wesentliche Bestandteil von Hände- und
Flächendesinfektionsmitteln, Antiseptika und vielen anderen Produkten. In dieser
Funktion ist Ethanol unverzichtbar für die öffentliche Gesundheit, den
wirtschaftlichen Wohlstand und die industrielle Resilienz in der gesamten EU.
Keine alternative Substanz kommt an die nachgewiesene Wirksamkeit, Sicherheit
und Verfügbarkeit von Ethanol heran.
Sollte Ethanol als krebserzeugend und reproduktionstoxisch eingestuft werden,
dürften ethanolbasierte Produkte nicht mehr an Privatpersonen abgegeben werden.
Ihre Verfügbarkeit im professionellen Umfeld würde gemäß der
Biozidprodukte-Verordnung der EU stark eingeschränkt. Ausnahmeregelungen im
Rahmen dieser Verordnung gäbe es nicht für die Verwendung durch Privatpersonen,
sondern nur zeitlich begrenzt für die berufliche Nutzung. Hierüber müsste
jeweils von Fall zu Fall von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach einem
bürokratischen Risikobewertungsverfahren entschieden werden. Dieses
Zulassungsverfahren für den professionellen Gebrauch würde - zusätzlich zur
eingeschränkten Verfügbarkeit lebensrettender Produkte - eine erhebliche
bürokratische Belastung gerade für diejenigen darstellen, die sie am wenigsten
tragen können. Hierzu zählen beispielsweise Krankenhäuser oder sogar einzelne
Abteilungen, Supermärkte, landwirtschaftliche Betriebe, medizinische
Laboratorien, Restaurants und Verkehrsnetze. Dies steht in direktem Widerspruch
zu der Verpflichtung der Europäischen Kommission, die Regulierung zu
vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die europäische Wirtschaft und die Bürger
besser zu unterstützen.
Wirtschaft und Wissenschaft warnen vereint
" Eine Neueinstufung von Ethanol in Biozidprodukten wäre verheerend für die
öffentliche Gesundheit in Europa und hätte katastrophale Auswirkungen auf
Schlüsselsektoren der EU-Wirtschaft", sagte Florian Vernay, Präsident der
A.I.S.E . " Desinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel und andere Produkte
auf Ethanolbasis sind sicher und wirksam. Sie werden täglich von Millionen
Menschen in Europa verwendet. Entscheidungen über ihre Zukunft müssen auf
tatsächlichen Anwendungsdaten basieren, nicht auf Daten über den Missbrauch
alkoholischer Getränke."
Der IKW, die A.I.S.E. und alle anderen Unterzeichner sind weiterhin offen für
einen Dialog mit den Behörden der EU und der Mitgliedstaaten, um die weitere
Verwendung von Ethanol zu gewährleisten: eine sichere, unverzichtbare und
lebensrettende Substanz.
Kontakt:
Haushaltspflege - Kompetenzpartner im IKW
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V., Mainzer Landstraße 55,
60329 Frankfurt am Main
Dr. Bernd Glassl, Telefon: 069 2556-1361, Telefax: 069 237631
mailto:BGlassl@ikw.org , http://www.haushaltspflege.org
Verantwortlich für diese Information ist der Bereich Haushaltspflege im
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW). Der IKW mit Sitz in
Frankfurt am Main wurde 1968 gegründet. Er vertritt auf nationaler und
europäischer Ebene die Interessen von 470 Unternehmen aus den Bereichen
Schönheits- und Haushaltspflege. Die Branche machte im Jahr 2024 einen Umsatz
von 34,6 Milliarden Euro (Inland und Export). Die Mitgliedsfirmen des IKW haben
178.000 Beschäftigte (in Produktion und Vertrieb) und decken einen Umsatzanteil
von über 95 Prozent in Deutschland ab.
Nachhaltigkeit
Bereits seit dem Jahr 2005 dokumentiert der Kompetenzpartner Haushaltspflege im
IKW Initiativen und Trends zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit
Haushaltspflegemitteln. Der aktuelle "Bericht zur Nachhaltigkeit in der Wasch-,
Pflege- und Reinigungsmittelbranche" mit weiterführenden Informationen ist hier
veröffentlicht: https://www.ikw.org/fileadmin/IKW_Dateien/downloads/Haushaltspfl
ege/2025_IKW_Nachhaltigkeitsbericht.pdf
Pressekontakt:
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Bereichsleiterin Kommunikation und IT
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