|
Berlin (ots) - Der Gebrauch von Werkzeugen ist immer noch mit erheblichen
Unfallgefahren verbunden. 2024 kam es zu 61.308 meldepflichtigen Arbeitsunfällen
im betrieblichen Umfeld mit oder durch ein nicht kraftbetriebenes Handwerkzeug.
Das entspricht etwa 9 Prozent aller Arbeitsunfälle im Betrieb (685.543
insgesamt). Das geht aus der neuen Broschüre " Arbeitsunfallgeschehen 2024 (http
s://publikationen.dguv.de/statistiken/arbeitsunfallgeschehen/5157/arbeitsunfallg
eschehen-2024) " der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor.
Die gefährlichsten manuellen Handwerkzeuge sind alle Arten von Messern. 34.605
aller Arbeitsunfälle (56 Prozent) durch nicht kraftbetriebene Handwerkzeuge
entfielen 2024 auf sie. Seltener traten Verletzungen durch Gegenstände des
(Bau-) Handwerks wie Hammer (12 Prozent), Schraubenschlüssel (5 Prozent),
Schraubenzieher (2 Prozent) oder andere Werkzeuge wie Handsägen, Zangen oder
Meißel auf. Eine spezielle Gruppe bilden medizinische Gerätschaften, auf die
etwa 1.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle zurückzuführen sind.
Am häufigsten werden die Hände durch Handwerkzeuge verletzt. Betrachtet man die
letzten fünf Jahre, dann war in fast 82 Prozent aller Arbeitsunfälle mit
Handwerkzeugen dieses Körperteil betroffen. Unfälle mit Handwerkzeugen sind auch
mit längeren Ausfallzeiten verbunden: In 40 Prozent der Fälle - wieder bezogen
auf die Zahlen seit 2020 - dauerte die Genesungszeit nicht länger als eine
Woche, bei weiteren 48 Prozent 1 bis 4 Wochen. Aber 8 Prozent der Verunfallten
waren länger als 4 Wochen (bis zu einem halben Jahr) arbeitsunfähig nach ihrem
Unfall. Bei 109 Versicherten waren die Unfallfolgen so schwer nach Verletzungen
mit nicht kraftbetriebenen Handwerkzeugen, dass Ihnen 2024 eine Unfallrente
zuerkannt wurde.
Unfällen richtig vorbeugen
Wie können Betriebe und Beschäftigte die Gefahren beim Umgang mit Handwerkzeugen
minimieren?
Die Sicherheit beginnt bereits bei der sorgfältigen Auswahl des richtigen
Werkzeugs für die jeweilige Arbeitsaufgabe. Das GS-Zeichen weist darauf hin,
dass ein Werkzeug geprüft wurde in Bezug auf seine Arbeitssicherheit.
Wichtig ist auch die Ergonomie des Werkzeugs: Das Handwerkzeug muss der
menschlichen Hand "gefallen", das heißt es muss für den Anwender sicher und
bequem zu greifen sein.
Ordnung und Übersicht bei der Lagerung und dem Transport tragen auch zur
Sicherheit bei. Klingen sollten zum Beispiel verdeckt sein oder in speziellen
Halterungen aufbewahrt werden, um das Risiko zufällig hineinzugreifen, zu
mindern.
Zudem bedürfen Handwerkzeuge einer regelmäßigen Pflege, Wartung und
Instandhaltung, um ihre Funktionstüchtigkeit zu erhalten und die
Arbeitssicherheit während des Gebrauchs zu gewährleisten.
Zentral ist zudem die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten, die
Handwerkzeuge nutzen.
All diese Punkte sollten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Sie ist die Grundlage für eine sichere Beschaffung und Nutzung von Werkzeugen.
Ausführliche Hinweise zum sicheren Umgang mit verschiedenen Werkzeugen finden
Sie in der Broschüre " Mensch am Arbeitsplatz - Arbeiten mit Handwerkzeugen (htt
ps://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/299/mensch-und-arbeitspl
atz-arbeiten-mit-handwerkzeugen) ".
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414
E-Mail: mailto:presse@dguv.de
https://www.dguv.de
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten
Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/65320/6151841
OTS: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
|