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Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche
Kinderhilfswerk begrüßen, dass die Justizministerinnen und Justizminister auf
ihrer Konferenz am Freitag auch die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den
Blick nehmen. Deren Begleitung im Strafverfahren durch eine geschulte erwachsene
Person in Form der Psychosozialen Prozessbegleitung stellt dabei einen wichtigen
Schritt dar: "Wir warten schon seit langem auf den Referentenentwurf, mit dem
der Zugang für alle Kinder zur Psychosozialen Prozessbegleitung zum Standard
erhoben wird und nicht erst beantragt werden muss", so Anne Lütkes,
Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Landesjustizministerin a.D.
"Denn Kinder haben ein Recht darauf im Gerichtsverfahren von einer geschulten
Person begleitet und unterstützt zu werden. Daher muss nun endlich das
Antragserfordernis für minderjährige Verletzte wegfallen."
Kinder und Jugendliche, die vor Gericht stehen - sei es als Zeug*innen,
Betroffene, Beschuldigte oder in anderen Rollen, haben ein Recht darauf, vor,
während und nach dem Gerichtsverfahren von qualifizierten Personen angemessen
unterstützt, begleitet, informiert, geschützt und angehört zu werden. Um eine
kindgerechte Justiz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention zu gewährleisten,
müssen Kinder und Jugendliche frühzeitig, altersgerecht und verständlich über
das Verfahren und ihre Rechte informiert werden. Dies trägt auch zu einer
vollständigen Aufklärung des Sachverhalts und damit dem originären Auftrag der
Strafjustiz bei. "Die Psychosoziale Prozessbegleitung hat die Aufgabe, Kindern
dabei zu helfen, sich besser auf ihre Aussage vorzubereiten, sie regelmäßig zu
informieren und vor (Re-)Traumatisierungen zu schützen. Sie ist daher ein
wichtiger Schlüssel für den verbesserten Zugang zum Recht von Kindern und
Jugendlichen und für ihren Schutz", stellt Beate Rudolf, Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte, fest.
Mit diesem nächsten Schritt in der Justizminister*innenkonferenz werden die
Forderungen der beiden Organisationen zur Weiterentwicklung der Psychosozialen
Prozessbegleitung zwei Jahre nach der entsprechenden Entschließung des
Bundesrates endlich aufgegriffen. Gleichzeitig fordern das Deutsche Institut für
Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reform der
Strafprozessordnung, welche die fachlichen Standards für eine kindgerechte
Justiz umfassend umsetzt. Insbesondere die Empfehlungen des Nationalen Rates
gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, welche gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet
und im "Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das
Strafverfahren" veröffentlicht wurden, müssen in der Erarbeitung der Reform
Berücksichtigung finden.
Die Tagesordnung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sieht
zudem Beratungen über die Stärkung des Gewaltschutzes für gewaltbetroffene
Elternteile und deren Kinder sowie über die Bekämpfung der Kinder- und
Jugendkriminalität vor. "Bei all diesen Fragen ist die UN-Kinderrechtskonvention
maßgebend für eine kindgerechte Justiz. Wenn Kinder und Jugendliche als
Beteiligte in Gerichtsverfahren ernst genommen, informiert und respektvoll
behandelt werden, können sie Vertrauen in den Rechtsstaat entwickeln. Allerdings
belegen zahlreiche Studien und Befragungen, dass sich Kinder und Jugendliche in
Gerichtsverfahren oft schlecht informiert, übergangen, alleingelassen oder
eingeschüchtert fühlen. Das darf nicht länger der Fall sein", betont Rudolf.
"Die Ergebnisse unserer Arbeit aus den letzten zehn Jahren zeigen, dass für die
Gewährleistung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren eine
strukturelle Verankerung der kindgerechten Justiz notwendig ist. Diese erfordert
eine koordinierte, datenbasierte und mit den erforderlichen Ressourcen
ausgestattete Umsetzung. Eine Reform der Strafprozessordnung ist notwendig und
muss auch die Verankerung kindgerechter Verfahren zum Ziel haben", ergänzt
Lütkes.
Zu den Fragen, wie dies funktionieren kann und worauf besonders geachtet werden
muss, haben das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche
Kinderhilfswerk heute Empfehlungen für die Politik veröffentlicht. Diese
basieren auf mehrjähriger Forschung sowie dem regen Austausch mit Expert*innen
sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Weitere Informationen:
- Policy Paper: Kindgerechte Justiz - Rechte von Kindern und Jugendlichen als
Zeug*innen im Strafverfahren (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publ
ikationen/detail/kindgerechte-justiz-rechte-von-kindern-und-jugendlichen-als-z
euginnen-im-strafverfahren)
- Analyse: Kindgerechte Justiz in der strafgerichtlichen Praxis (https://www.ins
titut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/kindgerechte-justiz-in-der-s
trafgerichtlichen-praxis)
- Themenseite: Kindgerechte Justiz (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/
themen/kinderrechte/kindgerechte-justiz)
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Kristal Davidson, Pressesprecherin
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OTS: Deutsches Institut für Menschenrechte
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