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Berlin (ots) - Anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Apothekenversorgung und zur zweiten Verordnung zur Änderung der
Apothekenbetriebsverordnung und der Arzneimittelpreisverordnung äußert sich die
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Maßnahmen ergreifen
möchte, um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung über die Apotheken zu
sichern, ist vor dem Hintergrund von Fachpersonalmangel und Strukturwandel
grundsätzlich sinnvoll. Insbesondere begrüßen wir die geplante
Entbürokratisierung und Flexibilisierung, durch welche beispielsweise auch die
Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden soll. Dies kann gerade in
strukturschwachen Regionen zu einer stabilen Arzneimittelversorgung beitragen.
Leider werden dabei aber die Möglichkeiten der Digitalisierung nur unzureichend
genutzt. So könnten auch telepharmazeutisch begleitete Abgabeautomaten zur
Deckung des Versorgungsbedarfs beitragen.
Insgesamt sehen wir kritisch, dass der vorliegende Referentenentwurf zahlreiche
ausgabenträchtige Leistungen zulasten der GKV auf den Weg bringt, die
Wirtschaftlichkeit dabei aber zu kurz kommt. Die prekäre Finanzsituation der GKV
wird nur unzureichend berücksichtigt.
Zum Beispiel bei der vorgesehenen pauschalen Leistungsausweitung in Apotheken,
die ohne fachlich begründete Bedarfsdefinitionen und ohne die grundsätzliche
Einbettung in einen Versorgungsansatz erfolgen soll. Diese Regelungen würden
nicht zu einer Versorgungsverbesserung führen, sondern vor allem dazu, die halbe
Milliarde Euro aus dem Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen zügiger an
Apotheken auszuschütten, während die gleichen Leistungen - beispielsweise
Messungen zu Risikofaktoren von Diabetes mellitus - ggf. woanders erneut
erbracht werden. Angesichts der angespannten Finanzsituation der GKV muss das
Geld aus dem Fonds umgehend an die Versichertengemeinschaft zurückgeführt
werden, Doppelstrukturen sind zu vermeiden.
Was wir außerdem strikt ablehnen, ist eine weitere Aufweichung bei der
wirtschaftlichen Abgabe von Arzneimitteln, die am Ende auch die Abgabe von
Rabattarzneimitteln belasten können. Auf dem Spiel stehen über sechs Milliarden
Euro an Einsparungen durch Rabattverträge pro Jahr. Das ist bei
GKV-Beitragssätzen auf Rekordniveau nicht nachvollziehbar. Auch eine Abgabe von
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung in der
Apotheke lehnen wir ab. Hier drohen nicht sachgerechte Mehrkosten für die GKV.
Des Weiteren sehen wir die Gefahr, dass Arzneimittel, die nicht ohne Grund als
verschreibungspflichtig eingeordnet werden, in ihrer Wirkung verharmlost werden
und somit Arzneimittelmissbrauch gefördert wird. Die bestehenden Regelungen,
etwa zur Wiederholungsverordnung, sind mit Blick auf das Spannungsverhältnis aus
Entbürokratisierung, Arzneimittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit ausreichend.
Nicht nachvollziehbar ist auch die erneute Erlaubnis von Skonti für Apotheken.
Insbesondere kleinere Apotheken dürften hier im Nachteil sein, entsprechend wird
die Spreizung zwischen Gering- und Großverdienern unter den Apotheken weiter
ansteigen. Damit drohen der GKV dann perspektivisch Forderungen nach
Honorarerhöhungen sowohl vom pharmazeutischen Großhandel als auch für kleinere
Apotheken zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen."
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