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Berlin (ots) - Zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) im Bundestag äußert sich die
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Eine der drängendsten pflegepolitischen Aufgaben der Bundesregierung für diese
Legislaturperiode ist es, nachhaltige Lösungen dafür zu entwickeln, dass eine
gute Versorgung von pflegebedürftigen Menschen vor dem Hintergrund von
demographischem Wandel und Fachkräftemangel weiterhin gelingen kann. Die mit dem
Gesetz geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen ist richtig und gut.
Davon profitiert nicht nur die Pflege, sondern auch die geplante Reform zur
Primärversorgung. Das Gesetz schafft insgesamt gute Grundlagen für eine Abkehr
vom Arztvorbehalt.
Kritisch sehen wir dabei allerdings die Option, dass Pflegefachpersonen auch
ohne ärztliche Diagnose und Indikationsstellung, nur auf Grundlage einer
pflegerischen Diagnose, künftig heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich
erbringen dürfen, da es in Deutschland kein einheitliches und anerkanntes
Diagnosesystem gibt. Pflegerische Diagnosen werden in der Praxis und
Wissenschaft unterschiedlich verstanden und mithilfe verschiedener
Klassifikationssysteme beschrieben. Ein verbindlicher fachlicher Rahmen für ihre
Anwendung besteht derzeit jedoch nicht.
Erfreulich ist, dass einige Forderungen der AOK-Gemeinschaft berücksichtigt
wurden: Das betrifft u.a. die Stärkung der Rolle der Kommunen sowie die Aufnahme
von Regelungen zur Bereitstellung von Versorgungsdaten der Kranken- und
Pflegekassen zur Unterstützung der Pflegestrukturplanung vor Ort. Auch wurden
unsere grundsätzlichen Überlegungen für ein sektorunabhängiges Vertragsrecht an
einigen Stellen aufgegriffen, darunter die Option, die Unterstützungsleistungen
von An- und Zugehörigen in der stationären Pflege einzubeziehen - beispielsweise
bei der Alltagsbegleitung oder Unterstützung der sozialen Teilhabe - sowie die
Regelung, Qualitätssicherungsinstrumente für alternative Wohnformen in die
bestehenden Qualitätssicherungssysteme zu integrieren.
Mit dem BEEP ist nun ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation in der
Pflege getan. Umfassende und nachhaltige Lösungskonzepte für Finanzierung und
Strukturreformen muss nun aber die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege weiter
prüfen und schnellstmöglich vorlegen."
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Dr. Kai Behrens
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