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Berlin (ots) - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet die mit der
heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) getroffenen neuen Regelungen für einen
besseren Datenschutz in der elektronischen Patientenakte (ePA) als großen
gesundheitspolitischen Fortschritt. Die Regelungen zur Finanzierung der
psychotherapeutischen Weiterbildung sind ein erster wichtiger Baustein, der aber
auf keinen Fall ausreichend ist.
Mit Blick auf die Regelungen zur ePA begrüßt die BPtK ausdrücklich, dass mit dem
BEEP der Datenschutz in der ePA deutlich verbessert wird. "Zwei wichtige
Regelungen wurden beschlossen, mit denen Datenschutzlücken in der ePA behoben
werden", sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Erstens besteht keine
Verpflichtung zur Befüllung der ePA, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder
Rechte Dritter oder der Schutz des Kindeswohls dem entgegenstehen. Zweitens
sollen nur die Versicherten selbst Zugriff auf die automatisch eingestellten
Abrechnungsdaten haben. Das gewährleistet die informationelle Selbstbestimmung
der Versicherten und stärkt ihr Vertrauen in die ePA."
Ziel der BPtK bleibt, den Datenschutz in der ePA kontinuierlich
fortzuentwickeln. Dies betrifft insbesondere ein differenziertes
Berechtigungsmanagement auf Einzel-Dokumentenebene sowie die Prüfung der
Nichtübermittlung von Abrechnungsdaten bei Kindern und Jugendlichen bis 15
Jahren.
Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung wurde mit dem BEEP
hingegen nur partiell verbessert. "Bundesregierung und Bundestag haben den
dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzierung der psychotherapeutischen
Weiterbildung zwar erkannt", so Benecke. "Die Weiterbildungsambulanzen haben nun
eine rechtliche Grundlage, um alle mit den Patientenbehandlungen durch
Weiterbildungsteilnehmer*innen verbundenen Kosten in die Vergütungsverhandlungen
mit den Verbänden der Krankenkassen einbringen zu können. Leider aber wurde die
Finanzierung der Weiterbildung in den Ambulanzen nur unzureichend geregelt und
der Finanzierungsbedarf in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und
Kliniken, die Psychotherapeut*innen weiterbilden möchten, gar nicht
berücksichtigt. Damit ist auch weiterhin mit einem erheblichen Mangel an
Weiterbildungsplätzen und in der Folge mit absehbarem Nachwuchsmangel zu
rechnen."
Pressekontakt:
Ulrike Florian
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OTS: Bundespsychotherapeutenkammer
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