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Baierbrunn (ots) - Bis Apothekerinnen und Apotheker aus dem Ausland in
Deutschland in ihrem Beruf arbeiten dürfen, vergehen oft mehrere Jahre. Ein
zäher Weg, der sich am Ende aber für alle Beteiligten lohnt, wie die "Apotheken
Umschau" zeigt.
Viele ausländische Apothekerinnen und Apotheker würden gerne in Deutschland in
ihrem Beruf arbeiten - dürfen aber nicht. Denn für alle Nicht-EU-Migrantinnen
und -Migranten gelten strenge Regeln. Ausländische Abschlüsse müssen zunächst
anerkannt werden. "Der Apothekerberuf steht in Deutschland auf Rang 9 der
Referenzberufe mit den meisten Anträgen" , sagt Claudia Moravek, Leiterin des
Arbeitsbereichs "Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen" am
Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn , gegenüber der "Apotheken Umschau" .
Eine der ausländischen Apothekerinnen in Deutschland, die wieder in ihrem Beruf
arbeiten möchten, ist die Ukrainerin Elena Shchebetiuk: "Ich habe 15 Jahre
Erfahrung als Apothekerin, aber ohne Anerkennung darf ich nicht viel mehr als
Praktikantenaufgaben machen - wie Zeitungen abstempeln und Ware sortieren."
Dabei werden Menschen wie sie dringend gebraucht : Die meisten Apotheken in
Deutschland kämpfen mit Fachkräftemangel , berichtet die ABDA Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände . Einige Apotheken müssen deshalb ihre
Öffnungszeiten verkürzen. Und etlichen droht bei fehlendem Nachwuchs mittel- bis
langfristig die Schließung, wie die Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer
Franziska Scharpf warnt. Sie sagt: "Ausländische Fachkräfte sind entscheidend,
um den Fachkräftemangel in den Apotheken zu verringern. Ihr fachlicher Beitrag
ist von großer Bedeutung."
Bis Fachkräfte aber vollumfänglich arbeiten dürfen, kann es dauern. Wer im
Ausland studiert hat, muss deutsche Fach- und Sprachkenntnisse nachweisen und
die ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Dafür sind zahlreiche
Unterlagen, Bescheinigungen von Behörden des Heimatlandes und eine
Fachsprachprüfung notwendig. Hinzu kommt: Der Anerkennungsprozess kann sehr
teuer werden.
Die gute Nachricht: Die Dauer der Verfahren ist mittlerweile etwas gesunken. Und
der Prozess soll weiter beschleunigt werden. Ein Beschluss der Bundesregierung
aus dem vergangenen Jahr sieht beispielsweise vor, dass englischsprachige
Unterlagen akzeptiert und Dokumente elektronisch eingereicht und
weiterverarbeitet werden können. Außerdem sollen keine Beglaubigungen mehr
verlangt werden. Nach Informationen der "Apotheken Umschau" sollen in diesem
Herbst einige der Maßnahmen umgesetzt werden. Einen Fortschritt gibt es immerhin
schon: Die Bundesapothekenkammer hat die Fachsprachprüfung inzwischen angepasst.
Sie besteht nun nur noch aus zwei statt aus drei Teilen.
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