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Berlin (ots) - Die Flughäfen in Deutschland nehmen mit großer Erleichterung die
Entscheidung des Koalitionsausschusses auf. Im Bundeshaushalt 2026 werden ca.
400 Millionen Euro für den Luftverkehr eingeplant.
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel erklärt hierzu: "Die Beschlüsse des
Koalitionsausschusses sind ein wichtiges und dringend benötigtes Signal für den
Luftverkehrsstandort Deutschland. Mit der Rücknahme der jüngsten
Luftverkehrsteuererhöhung zum 1. Juli 2026 sowie einem umfassenden
Maßnahmenpaket zur Senkung von Gebühren und staatlich verursachten Kosten
adressiert die Bundesregierung zentrale Wettbewerbsnachteile. Der Luftverkehr in
Deutschland steht seit Jahren unter massivem Druck. Vor allem die im
internationalen Vergleich hohen Standortkosten von über 4 Milliarden Euro haben
zur Verlagerung von Flugzeugen und zur Aufgabe von Strecken geführt. Die heute
beschlossene Entlastung ist daher ein erster, richtiger Schritt. Folgen weitere
Maßnahmen, kann dies den Beginn einer echten Trendwende markieren und dem
Luftverkehrsstandort Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit zurückgeben", so
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Hoffnung auf den umfassenden Kurswechsel
"In den letzten zehn Jahren haben wir in Deutschland rund 200 Strecken und 40
direkt erreichbare Ziele verloren. Wenn wir wieder mehr Verbindungen von und
nach Deutschland sehen wollen, braucht es genau das, was Bundeskanzler Friedrich
Merz heute Abend nach dem Koalitionsausschuss angekündigt hat: Eine umfassende
Standortstrategie für Flughäfen und Airlines. Unsere Flughäfen wollen wachsen -
für Unternehmen und Privatreisende, klimafreundlich werden und Deutschland
international besser vernetzen. Das geht nur, wenn der Standort attraktiv ist
und die staatlichen Standortkosten in den nächsten Jahren weiter abgesenkt
werden. Heute ist ein guter Tag für den Luftverkehr in Deutschland. Er stimmt
uns hoffnungsfroh", so Ralph Beisel.
Beschlossene Entlastungen für den Luftverkehr:
1. Flugsicherungskosten:
- 2026 kein weiterer Anstieg , stattdessen erste Gebührensenkung
- Bis 2029 Reduktion um mehr als 10 %
- Keine Mehrbelastung des Bundeshaushalts
2. Luftsicherheitskosten:
- Senkung durch Prozess- und Effizienzsteigerungen
- Einbeziehung von Vorschlägen der Länder
3. Einfuhrumsatzsteuer (EUST):
- Umstellung auf das Verrechnungsmodell
4. Power-to-Liquid (PtL):
- Streichung der nationalen PtL-Quote
- Entlastung bereits ab 2026, da künftig nur europäische Mindeststandards gelten
5. Luftverkehrsteuer:
- Senkung zum 1. Juli 2026 auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024
- Entlastungsvolumen: 350 Mio. Euro jährlich
- Finanzierung über den Einzelplan 12 (BMV)
Zentrale Ziele des Maßnahmenpakets:
- Stärkung der Konnektivität in und aus Deutschland
- Senkung von Kosten und staatlichen Standortbelastungen
- Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Genehmigungs- und
Verwaltungsprozessen
- Planbare und verlässliche Regulierung für die Luftverkehrswirtschaft
- Umsetzung einer umfassenden Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
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OTS: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
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