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Berlin (ots) - Ralph Beisel: "Strafverschärfung bei unbefugtem Eindringen in den
Luftsicherheitsbereich ist angemessene Antwort des Staates"
Der Flughafenverband ADV begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, künftig
das vorsätzliche, unbefugte Eindringen in den Luftsicherheitsbereich von
Flughäfen unter Strafe zu stellen. Der gestern im Bundeskabinett verabschiedete
Gesetzentwurf zur Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes enthält eine
Klarstellung: Wer die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet, muss mit
strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
"Mit der Einführung eines eigenständigen Straftatbestands im
Luftsicherheitsgesetz wird ein langjähriges Anliegen der Flughäfen umgesetzt.
Aktionen wie das Festkleben auf Rollbahnen oder das Eindringen in
sicherheitskritische Bereiche sind keine Bagatelldelikte, sondern gefährden
Menschenleben und den sicheren Betrieb unserer Infrastruktur. Der Gesetzentwurf
ist ein starkes sicherheitspolitisches Signal - wir danken dem
Bundesinnenministerium sowie Bundesminister Alexander Dobrindt ausdrücklich für
die konsequente Umsetzung", erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Klare gesetzliche Handhabe gegen Störaktionen - auch der Versuch wird strafbar:
Künftig droht bei vorsätzlichem, unbefugtem Eindringen in die Luftseite eines
Flughafens eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Wenn gefährliche
Gegenstände mitgeführt werden oder die Tat der Vorbereitung weiterer Straftaten
dient, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Auch der Versuch ist künftig strafbar.
Drohnenabwehr gesetzlich gestärkt - Schutz kritischer Infrastrukturen im Fokus:
Neben der Strafverschärfung enthält der Gesetzentwurf auch neue Vorschriften zur
Drohnenabwehr. Bei drohenden Angriffen oder schweren Störfällen dürfen künftig
auch Streitkräfte unterstützend tätig werden. Die Abwehrmaßnahmen - etwa gegen
nicht-kooperative Drohnen - sollen schneller und wirksamer erfolgen können.
"Die Bedrohung durch Drohnen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Die
Flughäfen begrüßen daher die Ausweitung der Befugnisse für Bundespolizei und
Bundeswehr. Entscheidend ist: Die Verfahren zur Gefahrenabwehr müssen in der
Praxis funktionieren. Dafür braucht es jetzt eine zügige Umsetzung und
verlässliche Technik an allen größeren Standorten", so Beisel.
ADV begleitet parlamentarisches Verfahren:
Die ADV wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren im Bundestag eng
begleiten und bleibt dazu im Dialog mit den Fraktionen. Ziel ist es, das Gesetz
zügig und praxistauglich zu verabschieden - als Teil eines starken
Schutzkonzepts für die kritische Infrastruktur Flughafen.
Pressekontakt:
Isabelle B. Polders
Leiterin Kommunikation, Strategie & Nachhaltigkeit
ADV-Pressesprecherin
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OTS: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
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