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Bochum (ots) - Im Namen meiner Mandantin weise ich ausdrücklich darauf hin, dass
jegliche medialen Äußerungen durch die ermittelnden Strafverfolgungsbehörden mit
Bezug auf den Gesundheitszustand meiner Mandantin leider nicht dem jeweils
aktuellen Gesundheitszustand entsprachen.
Im Interesse des Schutzes der Privatsphäre meiner Mandantin - eines 12-jährigen
Kindes - verbieten sich entsprechende Äußerungen in den Medien an sich
grundsätzlich.
Den Gesundheitszustand konkret als "kritisch, aber stabil" zu bezeichnen,
während meine Mandantin um ihr Leben kämpft und ohne, dass zuvor eine Weitergabe
von medizinischen Details an die Behörden erfolgte, schafft auf Seiten der
Familie meiner Mandantin jedenfalls kein Vertrauen in eine objektive Ermittlung
der Geschehnisse und lässt an der Neutralität der ermittelnden Behörden leider
grundlegend zweifeln.
Dasselbe gilt für die behördliche Behauptung gegenüber den Medien, dem
Schusswaffen- und Tasereinsatz durch die beschuldigten Polizeibeamten sei ein
"Messerangriff" durch die 12-jährige Mandantin vorausgegangen. Bis dato haben
keinerlei Zeugenvernehmungen der Familienangehörigen bzw. meiner Mandantin durch
die Strafverfolgungsbehörden stattgefunden. Die strafrechtlichen Ermittlungen
befinden sich am Anfang, weshalb auch diese medialen Äußerungen behördlicher
Verantwortungsträger bis hin zum Innenministerium NRW einer sachlichen Grundlage
entbehren, vorgriffig sind und Zweifel an der Objektivität der ermittelnden
Behörden und deren Verfolgungsinteresse bzgl. der beschuldigten Polizeibeamten
nähren. Die bereits erfolgten anwaltlichen Vernehmungen der familiären Zeugen
stellen die Situation grundlegend anders dar und lassen massiv an den bisherigen
Darstellungen einer angeblichen Notwehrsituation zweifeln.
Im Interesse der Privatsphäre aller Beteiligten wird nachdrücklich darum
gebeten, von weiteren öffentlichen Spekulationen abzusehen.
Zur Finanzierung der Verfahrenskosten und zur Unterstützung der Betroffenen
wurde ein Spendenlink eingerichtet! https://gofund.me/50394246f
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OTS: Kanzlei Simon Barrera González
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