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Lahr (ots) - Die Klagen zu Meta-Business-Tools erreichen jetzt die zweite
Instanz: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart fand am 6. November 2025 die
mündliche Berufungsverhandlung in einer ganzen Serie von Klagen gegen den
Facebook-Mutterkonzern Meta statt. Der Vorwurf an Meta: Datenschutzverstoß durch
das Ausspähen der Internetaktivitäten von Verbrauchern. Bundesweit sind nach
einem Medienbericht bereits rund 2500 Urteile in erster Instanz zu Klagen wegen
Meta-Business-Tools ergangen; mehrere Hundert Kläger erhielten vierstellige, in
einigen Fällen auch fünfstellige Entschädigungen, allein in Stuttgart sind 268
Verfahren anhängig. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die
kritischen Nachfragen am OLG Stuttgart durch den Senatsvorsitzenden zu Zweck und
Umfang der Datenverarbeitung bei Meta als wichtiges Signal für den Datenschutz -
Betroffene können ihre Chancen auf Schadensersatz im kostenlosen
Meta-Pixel-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/
meta-vor-olg-stuttgart-hunderte-klagen-wegen-meta-pixel-business-tools#paragraph
--id--22289) der Kanzlei prüfen lassen.
OLG Stuttgart fragt nach: "Was passiert mit den Daten?"
Die Süddeutsche Zeitung beschreibt am 7. November 2025 eine bundesweite
Klagewelle: Mehrere Tausend Kläger werfen Meta vor, sie mithilfe unsichtbarer
Tracking-Werkzeuge quer durchs Internet zu verfolgen und gegen die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen. Rund 2500 Urteile von Amts-
und Landgerichten liegen laut SZ bereits vor, mehrere Hundert Kläger haben
Schadensersatz zugesprochen bekommen - oft vierstellige, teilweise aber auch
fünfstellige Beträge.
Vor dem OLG Stuttgart wird dieser Streit nun "eine Etage höher" geführt. Der
Bericht der Süddeutschen Zeitung hebt folgende Punkte hervor:
- In Stuttgart sind derzeit 268 Berufungsverfahren zu den Meta-Business-Tools
anhängig.
- Senatsvorsitzender Markus Geßler dämpfte laut SZ zunächst die Erwartung eines
großen Grundsatzurteils: "Der Senat hat nicht die Aufgabe, mit allgemeinen
Erwägungen das Geschäftsmodell von Meta zu durchleuchten." Zunächst müsse
geklärt werden, welche Webseiten der jeweilige Kläger besucht habe und ob dort
eine Einwilligung in die Datenverarbeitung vorlag.
- Im Mittelpunkt steht aus Sicht Geßlers indes die Frage, was bei Meta mit den
von Webseiten weitergeleiteten Informationen geschieht. Wörtlich zitiert ihn
die SZ mit: "Genau diese Frage stellen wir uns auch: Was passiert mit den
Daten?"
- Meta trägt nach dem Bericht vor, die Daten würden ohne Einwilligung nicht für
personalisierte Werbung genutzt, sondern für "Sicherheits- und
Integritätszwecke". Geßler verweist jedoch darauf, dass DSGVO und EuGH dafür
enge Grenzen ziehen: Eine Verarbeitung sei nur zulässig, wenn sie zur Wahrung
berechtigter Interessen wirklich erforderlich sei - was Meta dem Gericht
bisher nicht plausibel erklärt habe. Sein Fazit laut SZ: "Ich sehe nicht, was
genau die Zwecke der Verarbeitung sind. Uns würde auch interessieren, welche
Daten das genau sind."
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer zeigt die Verhandlung, dass Meta sich im
Berufungsverfahren detaillierten Fragen zur Datenverarbeitung stellen muss -
eine reine Berufung auf pauschale "Sicherheitszwecke" reicht nach der klaren
Ansage des Senats nicht.
Was steckt hinter Meta Pixel und den Business Tools?
Die in den Verfahren angegriffenen "Business Tools" sind unsichtbare technische
Bausteine, die Webseitenbetreiber im Einvernehmen mit Meta einbauen - etwa auf
Nachrichtenseiten, in Online-Shops oder Reiseportalen, aber auch auf besonders
sensiblen Angeboten zu Gesundheit oder Partnersuche.
Ihr Ziel: Nutzer von Facebook und Instagram über viele verschiedene Seiten
hinweg wiederzuerkennen und ihr Verhalten lückenlos auszuwerten. Nach dem vom
Landgericht Leipzig zitierten technischen Gutachten kann "jeder Nutzer zu jeder
Zeit individuell erkennbar" sein, sobald er im Internet unterwegs ist - auch
dann, wenn er gerade nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt ist.
Meta Pixel und weitere Business Tools funktionieren dabei typischerweise so:
- Beim Aufruf einer mit Meta-Tools ausgestatteten Seite wird automatisch eine
Verbindung zu Meta-Servern hergestellt.
- Dabei werden technische Daten (IP-Adresse, Geräte- und Browserinformationen,
Zeitpunkt, aufgerufene URL) und Inhaltsdaten (z. B. besuchte Unterseiten,
Klicks auf bestimmte Buttons, getätigte Käufe) an Meta übermittelt.
- Diese Informationen können mit vorhandenen Meta-Profilen verknüpft und zu
einem detaillierten "digitalen Fingerabdruck" zusammengeführt werden, mit dem
Nutzer über verschiedene Webseiten hinweg wiedererkannt werden.
- Über zusätzliche Schnittstellen wie die "Conversion API" können
Webseitenbetreiber Tracking-Informationen sogar direkt von eigenen Servern an
Meta schicken - für Nutzer praktisch unsichtbar und technisch schwer zu
kontrollieren.
Nach Recherchen von Verbraucherschützern werden so auch hochsensible
Informationen erfasst - etwa zu Gesundheit, psychischen Problemen, Sexualität
oder finanzieller Situation -, wenn Betroffene entsprechende Webseiten besuchen.
Für Meta sind diese Daten geschäftlich hochattraktiv: Laut Bundeskartellamt
erzielte der Konzern allein im Jahr 2021 rund 115 Milliarden Dollar mit
personalisierter Werbung.
Rechtlicher Hintergrund: BGH ebnet Weg, LG Leipzig setzt Maßstab
Die SZ ordnet die Stuttgarter Verfahren in einen größeren rechtlichen Kontext
ein:
- Die Grundlage für Schadenersatzansprüche hat der Bundesgerichtshof (BGH) im
vergangenen Jahr gelegt. Er hat entschieden, dass Verstöße gegen die DSGVO
immaterielle Schäden begründen können - ähnlich einem Schmerzensgeld. Schon
"der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene
Daten" kann nach dem BGH ein solcher Schaden sein; ein Nachweis konkreter
finanzieller Einbußen ist nicht erforderlich. Das erste BGH-Verfahren betraf
eine eher symbolische Summe von 100 Euro.
- Im Fall des Landgerichts Leipzig, auf das sich die SZ bezieht, ging es dagegen
um deutlich höhere Beträge. Das Gericht verurteilte Meta zu 5000 Euro
Schadenersatz. Es stellte dabei nicht nur auf die Einbußen an Privatsphäre und
das Gefühl ständiger Überwachung ab, sondern ausdrücklich auch auf den
wirtschaftlichen Wert der Daten für Meta: Der finanzielle Wert eines
vollständigen Nutzerprofils sei für datengetriebene Märkte "enorm". Mit
personalisierter Werbung hat Meta laut Bundeskartellamt 115 Milliarden Dollar
im Jahr 2021 eingenommen.
Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bewertet den Stand der Dinge wie folgt:
- Die kritischen Nachfragen des OLG Stuttgart zu Zweck, Umfang und
Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zeigen, dass sich Gerichte nicht mit
pauschalen Formeln zufriedengeben. Meta muss konkret offenlegen, welche Daten
für welche Zwecke verarbeitet werden.
- Mit der BGH-Entscheidung zum immateriellen DSGVO-Schaden und dem Leipziger
Urteil von 5000 Euro Schadenersatz liegen klare Orientierungspunkte vor: Von
eher symbolischen Beträgen bis zu mehreren Tausend Euro ist je nach Intensität
der Beeinträchtigung vieles möglich.
- Dass bereits mehrere Hundert Kläger in erster Instanz erfolgreich waren,
obwohl der Großteil der Urteile noch Meta zugutekam, zeigt: Wer seine
Ansprüche konsequent verfolgt und technisch wie rechtlich sauber vorträgt, hat
realistische Erfolgschancen.
Die Verfahren in Stuttgart sind ein Lackmustest dafür, wie ernst die Gerichte
den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter datengetriebener Geschäftsmodelle
nehmen, heißt es aus der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Wenn ein Konzern Milliarden
mit Werbung verdient, die auf heimlich aufgebauten Profilen beruht, muss er
lückenlos erklären können, was er mit den Daten der Nutzer macht.
Verbraucher, die Webseiten mit Meta Pixel oder anderen Meta-Business-Tools
genutzt haben und sich durch die unsichtbare Überwachung beeinträchtigt fühlen,
sollten ihre Rechte prüfen lassen. Dr. Stoll & Sauer bietet dafür eine
kostenlose Ersteinschätzung im Meta-Pixel-Online-Check (https://www.dr-stoll-kol
legen.de/news-urteile/it-recht/meta-vor-olg-stuttgart-hunderte-klagen-wegen-meta
-pixel-business-tools#paragraph--id--22289) an.
Wer ist betroffen - und wie können Verbraucher ihre Rechte durchsetzen?
Betroffen sind Millionen Internetnutzer - auch solche ohne Facebook- oder
Instagram-Konto. Entscheidend ist nicht die Nutzung der Plattformen, sondern der
Besuch von Drittwebseiten, die Meta Business Tools eingebunden haben. Dazu
zählen laut Stiftung Warentest unter anderem:
- Medien: spiegel.de, bild.de, tageschau.de, stern.de, faz.net
- Gesundheitsseiten: apotheken.de, docmorris.de, helios-gesundheit.de, jameda.de
- Dating: parship.de, lovescout24.de, amorelie.de
- Freizeit & Reisen: bahn.de, airbnb.de, holidaycheck.de
- Intimsphäre: nie-wieder-alkohol.de, fertility.com, krebshilfe.de
Gerichte sehen bereits das subjektive Gefühl, ausgespäht worden zu sein, als
ausreichend für einen Entschädigungsanspruch. Beweise wie Screenshots,
Datenschutzerklärungen oder Cookie-Banner helfen bei der Geltendmachung. Die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt Verbrauchern in der kostenlosen Ersteinschätzung
im Meta-Pixel-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-rec
ht/meta-vor-olg-stuttgart-hunderte-klagen-wegen-meta-pixel-business-tools#paragr
aph--id--22289) rechtliche Möglichkeiten gegen den Tech-Konzern Meta auf.
Über die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Lahr
gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Bundesweite
Bekanntheit erlangte sie durch ihre Pionierarbeit im Dieselskandal, zahlreiche
Musterfeststellungsklagen sowie Massenverfahren im Bank-, Versicherungs- und
Datenschutzrecht. Die Anwälte der Kanzlei führen unter anderem Sammelklagen zu
großen Datenlecks, vertreten Betroffene von Meta Pixel, Online-Coaching-Fällen
und Abgasskandalen und haben bereits tausende Geschädigte erfolgreich zu
Entschädigungen geführt. Fachpresse und Branchenmedien - darunter das
JUVE-Handbuch - bescheinigen der Kanzlei seit Jahren besondere Expertise in der
kollektiven Durchsetzung von Verbraucherrechten.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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77933 Lahr
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Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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mailto:christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
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OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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