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Berlin (ots) - Es war zu erwarten und ist keine gute Nachricht: Der
Wahlprüfungsausschuss des Bundestags will einer Beschlussvorlage zufolge die
Forderung des BSW ablehnen, die Stimmen der Bundestagswahl erneut auszählen zu
lassen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht war im Februar dieses Jahres historisch
knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert; laut einem bereits korrigierten
Ergebnis fehlten nur gut 9000 Stimmen am Einzug der neuen Partei ins Parlament.
Diese fehlenden Stimmen ließen sich bei einer Überprüfung finden, meint das BSW
mit Hinweis auf schon entdeckte und weitere vermutete Auszählungspannen.
Der Wagenknecht-Partei ist es gelungen, ihre Forderung nach Überprüfung der Wahl
zu einem massiven Medienthema zu machen. Egal, wie man zum BSW steht: Es darf
nun nicht den geringsten Zweifel an der Legitimität der Bundestagswahl und der
daraus hervorgegangenen politischen Mehrheit geben. Selbst wenn eine
BSW-Fraktion die Mehrheitsverhältnisse nicht verändern würde, wäre eine
Klarstellung nötig, denn Zweifel sind bei einem so knappen Scheitern wie dem des
BSW nicht sehr weit hergeholt.
Da aber in einem Bundestag mit BSW die jetzige schwarz-rote Regierung keine
Mehrheit mehr hätte, ist es umso angebrachter, jede Unsicherheit auszuräumen.
Zumal der aktuelle Bundestag selbst per Abstimmung über eine Neuauszählung
entscheidet und der Verdacht nicht ausgeschlossen werden kann, dass eigennützige
Motive im Spiel sind. Denn zöge das BSW nachträglich noch ein, müssten alle
Parteien Mandate abgeben.
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat das BSW die fünf Prozent
wirklich nicht geschafft - dann würde das durch eine Überprüfung abschließend
und unzweifelhaft bestätigt. Oder es hatte doch genügend Stimmen - dann muss die
Zusammensetzung des Bundestags schleunigst korrigiert werden. Dafür sollte der
Aufwand einer Neuauszählung nicht zu hoch sein.
Was jetzt schon feststeht: Es ist kein akzeptabler Zustand, dass sich die
Entscheidung über die BSW-Wahlbeschwerde so lange hinzieht. Das BSW wird nach
der Ablehnung im Bundestag, die mehr als neun Monate nach der Wahl fallen wird,
das Bundesverfassungsgericht anrufen, und auch dieses Verfahren kann lange
dauern. Die Regeln für Wahlbeschwerden müssen dringend reformiert, das Verfahren
muss beschleunigt und in neutrale Hände gelegt werden. Geschieht das nicht und
wird die Wahl vom Februar nicht überprüft, dann werden die ohnehin grassierenden
Vorbehalte gegenüber der Demokratie erneut befeuert. Und das kann kein Demokrat
wollen.
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