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Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Klageerfolg
für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Düsseldorf hat
den Non-Food-Discounter Action (AZ: 38 O 71/25) dazu verurteilt, in ihrem
Verkaufssortiment geführte pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen
unentgeltlich zurückzunehmen und Verbrauchern das erhobene Pfand zu erstatten.
Bei Testbesuchen wurden in insgesamt drei Action-Filialen in Berlin und
Rielasingen die Rücknahme und die Auszahlung des Pfandes verweigert. Obwohl
diese im Sortiment angeboten wurden und das Verpackungsgesetz eine Rücknahme
vorschreibt. Die DUH hatte daraufhin geklagt.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Das seit mehr als 20 Jahren in Deutschland geltende Pfand von 25 Cent auf
Einweg-Getränkeverpackungen ist ein großer Erfolg im Kampf gegen die Vermüllung
der Umwelt. Mehr als 98 Prozent der bepfandeten Verpackungen werden inzwischen
gesammelt und recycelt. Die Voraussetzung dafür sind jedoch eine flächendeckende
Rücknahme und eine reibungslose Auszahlung des Pfandes. Doch genau dies hat der
Non-Food-Discounter Action in drei getesteten Filialen verweigert. Zudem hat
sich das Handelsunternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern, die sich an die
Einwegpfandpflicht halten, einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Es spricht Bände, dass Action gerichtlich dazu verurteilt werden musste, sich an
geltendes Recht zu halten. Wir fordern den Discounter und alle anderen Anbieter
bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen dazu auf, die Regeln der
Einwegpfandpflicht ausnahmslos umzusetzen. Wir werden weiterhin
stichprobenartige Tests bei großen Händlern durchführen und Verstöße gegen die
Rücknahmepflicht und Pfandauszahlung notfalls gerichtlich stoppen."
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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