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Regenstauf (ots) - Ob ein Einfamilienhaus, Geldvermögen oder Familienschmuck -
wer erbt, hat nicht nur Grund zur Freude, sondern auch Pflichten gegenüber dem
Finanzamt. Denn jede Erbschaft und jedes Vermächtnis muss gemeldet werden. Da
auf das Erbe möglicherweise Steuern anfallen, ist das Finanzamt daran
interessiert, wer wem was vermacht hat. Wer diese Meldung versäumt, riskiert ein
Bußgeld oder ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Was Erben wissen
müssen: alle Informationen zu Fristen, Meldeverfahren und Freibeträgen im
Überblick.
Ich habe geerbt. Was ist zu tun?
Sobald Erben vom Vermögensübergang erfahren, müssen sie ihr Finanzamt innerhalb
von drei Monaten von sich aus über das Erbe oder das Vermächtnis informieren.
Dafür ist ein formloses, aber inhaltlich umfassendes Schreiben zu erstellen.
Darin müssen der Name, die Anschrift und der Beruf des Erblassers sowie des
Erwerbers angegeben werden. Des Weiteren müssen der Todestag und der Sterbeort
genannt werden. Auch die Art, der Umfang und der Wert des Vermögens müssen
aufgeführt sein. Ergänzend muss das Finanzamt über das Verwandtschaftsverhältnis
zwischen Erblasser und Erbe informiert werden.
Die Erbschaftsanzeige nach § 30 ErbStG kann elektronisch als ELSTER-Nachricht
oder in Briefform erfolgen. Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des
Erblassers, jedoch hat nur selten ein Finanzamt eine Erbschaftsteuerstelle bei
sich. Das befähigte Finanzamt für den Wohnbezirk ist im Verzeichnis auf den
Internetseiten des Bundesfinanzministeriums einsehbar. Nach dem Eingang der
Meldung prüft das Finanzamt im nächsten Schritt, ob eine
Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist. Diese wird zur Pflicht, wenn
Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben oder
Unternehmensanteile übergehen.
Freibeträge befreien von der Steuerpflicht
Doch nicht jede Erbschaft ist steuerpflichtig. Das Gesetz gewährt Freibeträge,
die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Daher ist es für den Fiskus von
Interesse, in welchem Verhältnis die Beteiligten zueinanderstehen. Für
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei.
Kinder dürfen von jedem Elternteil 400.000 Euro und Enkel von ihren Großeltern
200.000 Euro steuerfrei erben. Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten
können mit einem Freibetrag von 20.000 Euro rechnen.
"Viele wissen gar nicht, dass sie verpflichtet sind, das Finanzamt aktiv zu
informieren - selbst dann, wenn sie glauben, keine Steuern zahlen zu müssen",
erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Auch wenn
die Erbschaft unterhalb der steuerfreien Grenze liegt, bleibt die Meldepflicht
bestehen. Die Freibeträge befreien zwar von der Steuer, jedoch nicht von der
Anzeigepflicht. Doch auch die Finanzämter lassen gesunden Menschenverstand
walten: Ausnahmsweise kann darauf verzichtet werden, wenn klipp und klar
feststeht, dass keine Steuerpflicht besteht. Könnte sich aber eine Steuer
ergeben, ist es keine gute Idee, die Meldepflicht zu vernachlässigen. Denn
Behörden wie das Standesamt, das Nachlassgericht und Notare informieren das
Finanzamt über Todesfälle und Nachlassvorgänge.
http://www.lohi.de/steuertipps
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OTS: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
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