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Berlin (ots) - Die Verlegerverbände Bundesverband Digitalpublisher und
Zeitungsverleger (BDZV), Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) und
der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen ausdrücklich die gestrige
Einigung im Trilog zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Wie ursprünglich von der
Kommission vorgesehen, werden fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen,
Zeitschriften und Bücher von der EUDR ausgenommen. Damit werden Presse und
Buchverlage vor unverhältnismäßigen Anforderungen geschützt und erhalten die
nötige Rechtssicherheit.
"Diese Entscheidung ist ein deutliches und wichtiges Signal für den Schutz der
Pressefreiheit und Vielfalt in Europa", betonen BDZV, BVDA und MVFP. "Sie zeigt,
dass der Schutz der Wälder und der Schutz der freien Presse miteinander
vereinbar sind."
Die Ausnahme für fertige Druckprodukte bewahrt den Kern der EUDR: Holz und damit
das von Verlagen verwendete Papier müssen zukünftig EUDR-konform sein. Der
Umwelt- und Waldschutz bleibt unangetastet, gleichzeitig bleibt die
Pressebranche von unnötiger Regulierung verschont.
Das Europäische Parlament und der Rat sind nun aufgefordert, die gestern
erzielte Einigung zeitnah zu bestätigen und unverändert in den finalen
Gesetzestext zu übernehmen. Nur so erfüllt die EUDR ihre umweltpolitische
Aufgabe und wahrt zugleich die Pressefreiheit in Europa.
Pressekontakt:
Anja Pasquay
Leiterin Kommunikation
Telefon: 030/726298-214
E-Mai mailto:pasquay@bdzv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6936/6173398
OTS: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.
V.
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