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Berlin (ots) - Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung des SPIEGEL
"Spitzenpolitikerin und ihr Lebensgefährte Reiches Ministerium fördert Firma mit
Guttenberg-Beteiligung" nehme ich hierzu als sein Anwalt wie folgt für ihn
Stellung:
Der vom SPIEGEL vermittelte Eindruck, es habe hier ein Interessenskonflikt
gegeben bzw. es sei bei der Förderung des Münchener Startup-Unternehmens
GovRadar GmbH durch das Bundeswirtschaftsministerium zu einer Verquickung mit
persönlichen Interessen von Herrn zu Guttenberg gekommen, entbehrt jeglicher
Grundlage. Bis zur SPIEGEL-Berichterstattung hatte Herr zu Guttenberg als
passiver Anteilseigner von weniger als 1 % an dem Unternehmen weder Kenntnis von
Förderanträgen noch von der erfolgten Förderung. Ebenso wenig hat er sich jemals
hierzu mit Frau Katherina Reiche ausgetauscht.
Die originäre Entscheidung der Förderung des Unternehmens erfolgte zudem im
Jahre 2024 zu einem Zeitpunkt, als Frau Katherina Reiche noch nicht
Bundeswirtschaftsministerin war und zudem auch nicht durch das
Bundeswirtschaftsministerium selbst, sondern durch einen beliehenen privaten
Projektträger, so dass das Ministerium selbst hiermit nicht befasst war.
Ebenso wenig hat Herr zu Guttenberg, anders als es der SPIEGEL darstellt, in
einem Interview für GovRadar und deren Geschäftsmodell geworben.
Wir werden den SPIEGEL auffordern, seinem Anspruch auf ergänzende
Berichterstattung nachzukommen und uns für ihn gegen falsche Berichterstattung
zur Wehr setzen.
Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
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Prof. Dr. Christian Schertz
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OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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