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München (ots) - Seit dem 6. Dezember gilt die NIS2-Richtinie nun offiziell (http
s://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nis-2-richtlinie-deutschland-237317
4#:~:text=Das%20Ziel%20ist%20es%2C%20wichtige,Dezember%202025%20in%20Kraft%20get
reten.) , ohne jegliche Übergangsfristen. Zum Hintergrund: Am 13. November wurde
das Maßnahmenpaket final im Bundestag beschlossen (https://www.bundesregierung.d
e/breg-de/aktuelles/nis-2-richtlinie-deutschland-2373174) . Die Verabschiedung
und das Inkrafttreten stellen einen Wendepunkt für den deutschen Mittelstand
dar. Endlich erhalten Unternehmen Rechtssicherheit, während die Cybersicherheit
entscheidend gestärkt wird. Denn: Die Vorgabe verpflichtet deutlich mehr
Unternehmen und Branchen zur Einhaltung einheitlicher europäischer
Sicherheitsstandards und schreibt strengere Vorgaben für die IT-Sicherheit vor.
Zudem erweitert sie die Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und verschärft
die Sanktionen bei Verstößen. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit der
EU-Mitgliedstaaten bei der Abwehr von Cyberangriffen gestärkt werden. NIS2 gilt
für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Somit
sind je nach Schätzung etwa 30.000 bis 40.000 deutsche Betriebe aus 18
festgelegten Sektoren ganz konkret betroffen. Bedenkt man die
Wertschöpfungsketten, könnte sich laut dem Institut der deutschen Wirtschaft
(IW) für über 200.000 weitere Firmen eine indirekte Verpflichtung ergeben.
Der Zeitpunkt zu handeln ist also jetzt. Doch was können Betriebe tun, um so
schnell wie möglich compliant zu werden? Hier eine Übersicht der wichtigsten
ersten Schritte, die Unternehmen dringend angehen sollten:
- Die Durchführung einer Risikobewertung: Von NI2 betroffene Firmen müssen jetzt
ihre Netz- und Informationssysteme auf Schwachstellen und Bedrohungen hin
analysieren sowie die bestehenden Risiken klassifizieren und bewerten.
- Implementierung eines Sicherheitsplans: Basierend auf den Ergebnissen dieser
Analyse sollte ein Sicherheitsplan entwickelt werden, der spezifische
NIS2-Maßnahmen zur Risikominimierung enthält. Dazu gehören technische und
organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (TOM), genauso wie die Schaffung von
Sicherheitsprotokollen, der regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der
Systeme sowie kontinuierliche Mitarbeiterschulungen.
- Etablierung von Meldeverfahren: Ein nächster Schritt besteht darin,
sicherzugehen, dass transparente und effiziente Meldeverfahren für den Fall
eines Vorfalls bestehen. Dadurch werden Vorfälle schneller erkannt, gemeldet
und Maßnahmen zur Eindämmung eingeleitet.
- Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Betrieben: Unternehmen sind gut
beraten, enge Beziehungen zu den zuständigen Behörden sowie anderen
Einrichtungen in ihrer Branche aufzubauen und zu pflegen. Der Austausch, zum
Beispiel bezüglich bewährter Verfahren und Prozesse, hilft, das allgemeine
Cybersicherheitslevel zu steigern.
- Regelmäßige Prüfung und Anpassung aller NIS2-Maßnahmen: Generell gilt: die
Schaffung einer guten Grundlage in Sachen IT-Sicherheit ist ein fortlaufender
Prozess. Langfristig gesehen sollten Betriebe ihre Sicherheitsmaßnahmen
regelmäßig überprüfen und an neue Bedrohungsszenarien sowie technologische
Entwicklungen anpassen. Dazu gehört kontinuierliches Monitoring aller Prozesse
und die Flexibilität, auf neue Herausforderungen schnell zu reagieren.
Um diese Maßnahmen konkret umzusetzen, bietet sich die Etablierung eines
spezialisierten Cybersicherheitsteams an, falls noch nicht vorhanden. Dies ist
einer der wichtigsten Schritte, um schnell in die Handlung zu kommen. Auch
sollten Betriebe über die Einführung eines
Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach aktuellen Standards wie ISO
27001 oder dem BSI-Grundschutz nachdenken. Im Idealfall hilft die Lösung bei der
systematischen Verwaltung von Sicherheitsrisiken und kontinuierlichen
Verbesserung der etablierten Maßnahmen.
Dass die Einführung eines Regelwerks wie NIS2 längst überfällig war, zeigen
aktuelle Zahlen aus der Praxis. Während Unternehmen ihren Reifegrad in der
Informationssicherheit kurz vor der Abstimmung im Bundestag durchschnittlich mit
4,1 von 5 Punkten bewerteten, meldete fast jedes dritte mindestens einen
schwerwiegenden Sicherheitsvorfall in den vergangenen drei Jahren. Diese
Selbstwahrnehmung steht hier in eklatantem Widerspruch zur Realität. Für unsere
Studie (https://www.proliance.ai/ressourcen/leitfaeden-reports/studie-informatio
nssicherheit-2025) wurden 122 mittelständische Entscheider befragt.
Fazit: Auch wenn die Richtlinie und Ihre Umsetzung zeitweise für Verunsicherung
gesorgt hat: Gerade für den Mittelstand wird NIS2 dazu führen, die
Cyberresilienz deutlich zu stärken. Schließlich helfen vorab definierte Notfall-
und Wiederanlaufprozesse im Rahmen des Business Continuity Managements
Unternehmen dabei, nach Cyber-Attacken schnell wieder arbeitsfähig zu werden.
Außerdem schützt ein hohes Level an Informationssicherheit personenbezogene wie
auch vertrauliche Daten und beugt Pannen in Sachen Datensicherheit vor. Sogar
die Effizienz steigt, denn die Umsetzung des Regelwerks schafft Prozessklarheit,
verschlankt Abläufe, macht Risiken sichtbar und somit besser beherrschbar.
Zuletzt senken Geschäftsführer und Führungskräfte ihr eigenes, ganz persönliches
Risiko, denn eine lückenlose Umsetzung vermindert deutlich das Haftungsrisiko,
welches im Zuge von NIS2 auch für sie als Einzelpersonen gilt. Mithilfe der oben
erwähnten Schritte, idealerweise in Kombination mit einer Lösung, die beim
Monitoring und Management von Fallstricken in Sachen Informationssicherheit
hilft, erreichen Unternehmen schnell und unkompliziert Compliance in Sachen
NIS2.
Pressekontakt:
Kafka Kommunikation
mailto:proliance@kafka-kommunikation.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/149763/6175878
OTS: Proliance
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