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Berlin (ots) - Zur aktuellen Berichterstattung über das Urteil des Hanseatischen
Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 14 U 132/22) stellt Flightright klar:
Ja, einige Formulierungen müssen wir künftig anders ausdrücken. Nein, unsere
Arbeit ändert sich dadurch nicht.
Wir kämpfen weiter für die Durchsetzung von Passagierrechten: unverändert,
selbstbewusst und im Interesse der Verbraucher:innen. Wer glaubt, uns seien die
Flügel gestutzt worden, hat die Urteilsbegründung offenbar nur im Sturzflug
überflogen. Im Verfahren ging es nicht um die Rechtmäßigkeit von
Fluggastrechtsportalen, sondern um präzise Formulierungen. Und die kurze Version
lautet:
Unsere Mission bleibt. Punkt.
Ryanair griff vieles an, und scheiterte mit den meisten Punkten
Ryanair hatte eine ganze Liste von Aussagen beanstandet. Das Ergebnis ist
eindeutig:
Rund zwei Drittel dieser Aussagen wurden vom OLG Hamburg ausdrücklich zugunsten
von Flightright bestätigt. Besonders bemerkenswert: Das Gericht hält es
weiterhin für zulässig, dass wir darauf hinweisen dürfen, dass Ryanair
strategisch versucht, Fluggastrechteportale auszubremsen.
" Wenn Ryanair so viel Energie darauf verwendet, uns den Mund zu verbieten,
zeigt das vor allem eines: wie relevant unsere Arbeit für Verbraucher:innen ist.
", sagt Flightright CEO Dr. Jan-Frederik Arnold .
Mehr Transparenz? Kein Problem - das ist unser Markenkern.
Das Gericht möchte, dass wir die Information über einen möglichen
14-Prozent-Anwaltszuschlag künftig noch früher und deutlicher kommunizieren.
Das können wir machen. Machen wir sogar schon heute. Zur Einordnung:
Die Gebühr fällt ausschließlich im Erfolgsfall an. Sie greift nur dann, wenn
eine Airline eine klare Entschädigungspflicht ignoriert und wir deshalb für
unsere Kund:innen vor Gericht ziehen müssen. Die Gebühr wird aus dem
erstrittenen Betrag abgezogen, niemals davor. Transparenz ist für uns kein
Zwang, sondern Geschäftsmodell. Dass Airlines, die trotz eindeutiger
EU-Rechtslage Entschädigungen verweigern oder verzögern, nicht denselben
Transparenzpflichten unterliegen, kommentieren wir an dieser Stelle lieber nicht
weiter. Wir denken uns unseren Teil. Unsere Kund:innen sicherlich auch.
Warum Schlichtungsstellen Flightright nicht ersetzen - sondern ergänzen
Ein Punkt, der in der Berichterstattung untergegangen ist: Fluggäste nutzen
Flightright, weil Schlichtungsstellen nicht leisten können, was wir leisten.
Schlichtungsstellen setzen auf freiwillige Einigungen, Airlines können deren
Vorschläge allerdings einfach ignorieren.
Selbst bei Einigung entsteht nur ein außergerichtlicher Vertrag. Wird der nicht
erfüllt, bleibt Passagieren nur der Gang zum Gericht. Dieser ist mit Kosten- und
einem Prozessrisiko verbunden. Komplexe oder rechtlich ungeklärte Fälle dürfen
Schlichtungsstellen laut Gesetz sogar ablehnen. Genau diese Fälle sind aber
entscheidend für Verbraucherschutz und die Weiterentwicklung der Fluggastrechte.
" Flightright steht für echte Rechtsdurchsetzung: Wir scheuen den gerichtlichen
Weg nicht. Zudem tragen wir das Risiko, damit unsere Kund:innen ihr Recht
bekommen. ", hält Dr. Jan-Frederik Arnold fest.
Und zum Thema "Lästern über Ryanair" ...
Abschließend kommentiert Flightright CEO Dr. Jan-Frederik Arnold die
Aufforderung des Gerichts, sich künftig wohlwohlender über Ryanair zu äußern,
wie folgt: " Das Gericht meint, wir sollten uns gelegentlich etwas höflicher
ausdrücken? Fair enough. Unsere Energie setzen wir ohnehin nicht fürs
Kommentieren von Airlines ein, sondern dafür, unseren Kund:innen zu ihrem Recht
zu verhelfen. Jeden Tag. "
Die gute Nachricht zum Schluss: Ryanair-Kund:innen haben ohnehin genug eigene
Erfahrungen: diese brauchen wir gar nicht weiter zu kommentieren.
Pressekontakt:
Lena Knoblauch
mailto:presse@flightright.de
0152 54633145
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/106327/6175931
OTS: flightright
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