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Lahr (ots) - Rentensparer müssen einseitige Kürzungen des Rentenfaktors durch
private Rentenversicherer nicht hinnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit
Entscheidung vom 10. Dezember 2025 eine entsprechende Klausel der Allianz für
unwirksam erklärt (Az. IV ZR 34/25). Auslöser des Verfahrens war ein Urteil des
Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23), das eine
Treuhänderklausel der Allianz-Versicherung zur Rentenfaktor-Anpassung für
unwirksam erklärt hat. Nach der heute veröffentlichten Pressemitteilung des
Gerichts Nr. 227/2025 hat der BGH dem einseitigen Kürzungsrecht wegen Verstoßes
gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Absage erteilt. Die
Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bereits vor dem Amtsgericht Reinbek
und dem Landgericht Berlin verbraucherfreundliche Urteile gegen
Rentenfaktor-Kürzungen erstritten hat, sieht eine weitreichende Signalwirkung
für die gesamte Branche und rät Betroffenen, ihre Verträge jetzt im kostenlosen
Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versich
erungsrecht/sieg-fuer-verbraucher-bgh-stoppt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-r
iester#paragraph--id--22361) prüfen zu lassen.
Was der BGH zur Rentenfaktor-Klausel entschieden hat
Im entschiedenen Fall ging es um fondsgebundene Riester-Renten der Allianz, bei
denen sich die monatliche Rente nach einem im Versicherungsschein genannten
Rentenfaktor richtet. Dieser Rentenfaktor gibt an, welche Rente pro 10.000 Euro
Policenwert gezahlt wird und basiert auf Zinsannahmen und der erwarteten
Lebenserwartung der Versicherten.
Die vom BGH geprüfte Klausel sah vor, dass die Allianz bei stark gestiegener
Lebenserwartung oder dauerhaft sinkenden Renditen die monatliche Rente durch
Absenkung des Rentenfaktors herabsetzen darf, um die Rentenzahlung "bis zum Tode
zu garantieren". Eine Pflicht, den Rentenfaktor bei späteren Verbesserungen
wieder anzuheben, war nicht vorgesehen.
Die Kernaussagen der BGH-Entscheidung zum Rentenfaktor:
- Die Klausel gewährt dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Neubestimmung
der versprochenen Leistung im Sinne von § 308 Nr. 4 BGB.
- Ein solches Anpassungsrecht ist den Kunden nicht zumutbar, wenn es nur eine
Herabsetzung, nicht aber eine Wiederheraufsetzung der Leistung bei
verbesserten Umständen vorsieht.
- Der BGH betont ein Symmetriegebot: Wer nach unten anpasst, muss Verbesserungen
in vergleichbarer Weise an die Versicherungsnehmer weitergeben.
- Die Klausel benachteiligt die Versicherten daher unangemessen entgegen Treu
und Glauben (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) und ist unwirksam.
- Die Allianz darf sich gegenüber Verbrauchern bei Riester-Renten aus dem
betroffenen Zeitraum (Juni bis November 2006) nicht mehr auf diese oder
inhaltsgleiche Klauseln berufen; insoweit hat der BGH das Urteil des
Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt.
Warum das Urteil weit über Allianz-Riester hinausreicht
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Medienberichten haben
bereits zahlreiche Lebensversicherer vergleichbare Rentenfaktor-Klauseln
verwendet - teils auch in Verträgen der betrieblichen Altersversorgung und in
anderen privaten Rentenversicherungen.
Nach einem Bericht des Handelsblatts könnte eine hohe sechs- bis möglicherweise
sogar siebenstellige Zahl von Sparern von Rentenkürzungen betroffen sein. In
anderen Verfahren wird unter anderem gegen Zurich vorgegangen; hier hatte das
Landgericht Köln bereits eine ähnliche Klausel beanstandet, bevor der
Versicherer seine Berufung zurückgezogen hat.
Dr. Stoll & Sauer sieht das BGH-Urteil deshalb als Meilenstein in einer
Entwicklung, die schon seit einiger Zeit von verbraucherfreundlichen
Entscheidungen geprägt ist:
- Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) eine
Treuhänderklausel der Allianz zur Rentenfaktor-Kürzung bereits für unwirksam
erklärt und ein Berufen auf die Klausel untersagt; auf dieses Urteil nimmt der
BGH ausdrücklich Bezug.
- In von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren haben zuvor bereits das
Amtsgericht Reinbek (Urteil vom 10. Juli 2024, Az. 14 C 473/23) und das
Landgericht Berlin (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23)
Rentenfaktor-Kürzungen kritisch beurteilt und die verwendeten Klauseln als
unwirksam angesehen.
- Das heute ergangene BGH-Urteil bestätigt diese Linie auf höchster Ebene und
schafft eine klare Orientierung für künftige Verfahren.
Rechtliche Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer: Was Verbraucher jetzt tun sollten
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist die Botschaft des BGH eindeutig: Der
Rentenfaktor ist ein zentrales Leistungsversprechen der Versicherung und kein
frei justierbarer Hebel, mit dem Versicherer Risiken einseitig auf die Kunden
verlagern dürfen. Wer seine Rente über eine fondsgebundene Riester- oder andere
Rentenversicherung aufgebaut hat, sollte jetzt prüfen lassen, ob die eigene
Police von einer Rentenfaktor-Kürzung betroffen ist.
Wichtige Punkte für Allianz-Kunden und Versicherte anderer Anbieter:
- Betroffen sind zunächst Allianz-Riesterverträge mit der vom BGH beanstandeten
Rentenfaktor-Klausel; nach Angaben der Allianz handelt es sich um ältere
fondsgebundene Policen vor 2013.
- Aber auch bei anderen Versicherern können ähnliche Klauseln verwendet worden
sein - etwa in Verträgen der betrieblichen Altersversorgung oder anderen
fondsgebundenen Rentenversicherungen.
- Ist die Klausel unwirksam, fehlt die Grundlage für erfolgte
Rentenfaktor-Kürzungen. Es kommen Ansprüche auf Rücknahme der Kürzung,
Neuberechnung der Rente und gegebenenfalls Nachzahlung in Betracht.
- Versicherte sollten Verjährungsfristen im Blick behalten und zeitnah
reagieren, insbesondere wenn ihnen in den vergangenen Jahren Kürzungsschreiben
oder geänderte Rentenfaktoren mitgeteilt wurden.
Die Kanzlei wird auf Basis des BGH-Urteils laufende und künftige Verfahren zur
Rentenfaktor-Kürzung konsequent weiterverfolgen und die bisher erstrittenen
Urteile aus Reinbek und Berlin strategisch nutzen.
Kostenlose Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check
Verbraucher, deren Rentenfaktor in einer Riester-, Basis- oder anderen
fondsgebundenen Rentenversicherung gesenkt wurde oder denen entsprechende
Schreiben vorliegen, können ihre Situation im Rentenfaktor-Online-Check (https:/
/www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/sieg-fuer-verbraucher-
bgh-stoppt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riester#paragraph--id--22361) von
Dr. Stoll & Sauer kostenlos prüfen lassen.
Der Online-Check umfasst insbesondere:
- Sichtung der Vertragsunterlagen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf
problematische Klauseln
- Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung von BGH, OLG Stuttgart sowie den
erstinstanzlichen Urteilen in Verfahren von Dr. Stoll & Sauer
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und möglicher Ansprüche auf Nachzahlung
oder Anpassung der Rente
Die Ersteinschätzung (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherung
srecht/sieg-fuer-verbraucher-bgh-stoppt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-rieste
r#paragraph--id--22361) erfolgt online, ist für Verbraucher kostenlos und
unverbindlich.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden
Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 18 Rechtsanwälten und Fachanwälten
betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen
Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der
Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die
Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000
Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in
einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz
Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte
der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den
Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Pressekontakt:
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