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WIESBADEN (ots) -
- 1. bis 3. Quartal 2025: 11,7 % mehr Unternehmens- und 8,3 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum
- September 2025: 6,7 % mehr Unternehmens- und 7,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen
als im Vorjahresmonat
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2025 um 5,7 %
gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu
berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des
Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
11,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. bis 3. Quartal 2025 als im
Vorjahreszeitraum
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 meldeten die Amtsgerichte nach
endgültigen Ergebnissen insgesamt 18 125 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das
waren 11,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Mehr beantragte
Unternehmensinsolvenzen als 2025 hatte es in den ersten drei Quartalen eines
Jahres zuletzt 2014 gegeben (18 199 vom 1. bis 3. Quartal 2014). Die Forderungen
der Gläubiger aus den vom 1. bis 3. Quartal 2025 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 40,1 Milliarden
Euro. Im 1. bis 3. Quartal 2024 hatten die Forderungen bei rund 45,6 Milliarden
Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass in den ersten drei
Quartalen 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt
haben als im 1. bis 3. Quartal 2025.
Im September 2025 gab es 1 940 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 6,7
% mehr als im September 2024.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es von Januar bis September 2025 in
Deutschland insgesamt 52,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je
10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei
mit 98,0 Fällen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 79,7 Fällen sowie das
Baugewerbe mit 79,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
8,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. bis 3. Quartal 2025 als im
Vorjahreszeitraum
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 gab es insgesamt 57 824
Verbraucherinsolvenzen. Das waren 8,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum.
Im September 2025 wurden 6 123 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Das waren 7,9 %
mehr als im September 2024.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen
beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für
November 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller
Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und
Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen
Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 %
Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen
zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das
Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft
sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht
überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus
technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren
miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
"Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
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Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen
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OTS: Statistisches Bundesamt
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