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Berlin (ots) - Zum Tag der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 13.
Dezember erinnert "Wir versorgen Deutschland" (WvD) an die fortbestehenden
Umsetzungsdefizite der seit 2009 geltenden Konvention. WvD erwartet von Bund,
Ländern und Kostenträgern konkrete Schritte für eine verlässliche, einheitliche
und qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung zur Umsetzung der UN-BRK.
Die UN-BRK verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, Versorgungsstrukturen so
auszugestalten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte ohne Hürden
wahrnehmen können. Dazu gehört eine Hilfsmittelversorgung, die fachlich
hochwertig, zugänglich und in allen Regionen gleichermaßen gewährleistet ist.
Die aktuelle Praxis bleibt davon häufig weit entfernt.
Unterschiede zwischen Bundesländern und einzelnen Regionen sowie einzelnen
Kostenträgern führen zu ungleichen Versorgungsbedingungen, unterschiedlichen
Verfahren und erheblichen Belastungen für Betroffene und Betriebe. Die
Versorgung erstickt unter einem unübersichtlichen Geflecht von derzeit über
1.000 Einzelverträgen zwischen den einzelnen Kostenträgern und
Leistungserbringern. WvD sieht darin eines der zentralen Hindernisse für echte
Teilhabe von Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind.
Aufwändige Antragsprozesse und sektorale Hürden müssen daher
leistungsübergreifend vereinfacht und abgebaut sowie das Vertragswesen
vereinfacht werden. Ein administrativer Rahmenvertrag, der die administrativen
und formalen Inhalte der Verträge standardisiert und vereinfacht, muss hierzu
ein erster Schritt sein.
"Gleiche Rechte brauchen gleiche Bedingungen in der Versorgung. Dafür reicht es
nicht, Ziele zu formulieren - entscheidend ist die Umsetzung vor Ort" , erklären
Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer , Generalsekretäre von WvD. "Wenn die
UN-Behindertenrechtskonvention ernst genommen wird, brauchen wir verlässliche,
fachlich fundierte und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die
Hilfsmittelversorgung."
Das Committee on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) der Vereinten
Nationen hat nach der Staatenprüfung 2023 in seinen 'Abschließenden Bemerkungen'
deutliche Defizite in Deutschland festgestellt. Genannt werden unter anderem
große regionale Unterschiede bei Leistungen und Verfahren sowie die
unzureichende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren
Organisationen an politischen Prozessen. Diese Befunde betreffen auch die
Hilfsmittelversorgung. Wenn zentrale Akteure wie Sanitätshäuser,
orthopädietechnische Betriebe und Homecare-Anbieter in politischen Prozessen
nicht ausreichend beteiligt werden, entstehen Regelungen, die an der Realität
der Versorgung vorbeigehen. WvD fordert deshalb, Leistungserbringer und ihre
Verbände bei Gesetzgebung und Normsetzung systematisch einzubeziehen.
WvD wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Vorgaben der UN-BRK zu
verbindlichen und verlässlichen Strukturen in der Hilfsmittelversorgung führen
und Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, überall in Deutschland
gleichermaßen von ihren Rechten Gebrauch machen können.
Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Kirsten Abel
Generalsekretärin
Mobil: +49 (0)171 5 60 81 25
E-Mail: mailto:abel@wirversorgendeutschland.de
Dr. Henning Schweer
Generalsekretär
Mobil: +49 (0)175 / 8 56 39 54
E-Mail: mailto:schweer@wirversorgendeutschland.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/169285/6177939
OTS: Wir versorgen Deutschland
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