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Lahr (ots) - Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur
Rentenfaktor-Klausel in Allianz-Riesterverträgen stellt sich für zahlreiche
Rentensparer die Frage, wie sie auf mögliche unzulässige Rentenkürzungen
reagieren sollen. Mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) hat der BGH
eine einseitige Anpassungsklausel der Allianz für unwirksam erklärt. Medien wie
die Süddeutsche Zeitung und das Handelsblatt berichten über mögliche Folgen für
eine große Zahl von Riester- und anderen Rentenverträgen. Die Verbraucherkanzlei
Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen nun konkrete Schritte - von der Sichtung
ihrer Unterlagen bis zur rechtlichen Prüfung - und bietet eine kostenlose
Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/
news-urteile/versicherungsrecht/bgh-urteil-zur-rentenfaktor-klausel-was-verbrauc
her-jetzt-tun-sollten#paragraph--id--22392) an.
Was der BGH zur Rentenfaktor-Klausel entschieden hat?
Im entschiedenen Fall ging es um fondsgebundene Riester-Renten der Allianz. Die
dort verwendete Klausel erlaubte es dem Versicherer, den Rentenfaktor - und
damit die spätere Monatsrente - einseitig zu senken, wenn sich Lebenserwartung
oder Zinssituation ungünstig entwickeln. Eine Pflicht, den Rentenfaktor bei
späteren Verbesserungen wieder anzuheben, war nicht vorgesehen.
Der BGH wertet dies als unzulässiges einseitiges Leistungsbestimmungsrecht. Ein
solches Anpassungsrecht sei den Kunden nicht zumutbar, wenn es nur nach unten
wirkt, nicht aber Verbesserungen zugunsten der Versicherten weitergibt. Die
Klausel benachteilige die Versicherten daher unangemessen und ist unwirksam.
Das Urteil knüpft an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.
Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) an, das eine Treuhänderklausel der Allianz zur
Rentenfaktor-Kürzung bereits für unwirksam erklärt hatte. Dr. Stoll & Sauer
hatte zudem in eigenen Verfahren vor dem Amtsgericht Reinbek (Urteil vom 10.
Juli 2024, Az. 14 C 473/23) und dem Landgericht Berlin (Urteil vom 30. April
2025, Az. 4 O 177/23) verbraucherfreundliche Entscheidungen gegen
Rentenfaktor-Kürzungen erstritten.
Wer vom BGH-Urteil betroffen ist - und wer handeln sollte?
Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer reicht die Bedeutung des Urteils weit
über den konkret entschiedenen Allianz-Fall hinaus. Handlungsbedarf besteht
insbesondere für:
- Allianz-Kunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen, bei denen der
Rentenfaktor nachträglich gesenkt wurde oder entsprechende Schreiben
vorliegen.
- Versicherte mit anderen fondsgebundenen Rentenversicherungen (etwa Basis- bzw.
Rürup-Renten), in deren Unterlagen veränderbare Rentenfaktoren oder
Treuhänderklauseln geregelt sind.
- Personen mit betrieblicher Altersversorgung, wenn der Rentenfaktor dort als
veränderbar ausgestaltet ist.
- Rentner, deren Rente bereits läuft und die in der Vergangenheit Mitteilungen
über Rentenfaktor-Kürzungen erhalten haben.
Medienberichte und Stellungnahmen von Verbraucherschützern gehen davon aus, dass
eine sehr große Zahl von Verträgen betroffen sein könnte - nicht nur bei der
Allianz, sondern auch bei anderen Lebensversicherern.
Was Dr. Stoll & Sauer zum Urteil zur Rentenfaktor-Klausel empfiehlt
Die Kanzlei rät dazu, strukturiert vorzugehen und sich nicht darauf zu
verlassen, dass Versicherer Rentenkürzungen von sich aus vollständig
korrigieren. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer sind insbesondere folgende Schritte
sinnvoll:
- Unterlagen zusammenstellen Versicherungsschein, Nachträge, Allgemeine
Versicherungsbedingungen, Schreiben zur Rentenfaktor-Anpassung und
Berechnungsübersichten sollten vollständig vorliegen. Wichtig sind vor allem
Passagen zum Rentenfaktor, zu Anpassungsklauseln und zu Regelungen "wegen
geänderter Lebenserwartung" oder "Zinsentwicklung".
- Eigene Betroffenheit klären Verbraucher sollten prüfen, ob der ursprünglich
zugesagte Rentenfaktor in der Ansparphase oder zum Rentenbeginn geändert
wurde. Entscheidend ist, ob bereits eine Kürzung des Rentenfaktors erfolgt ist
oder angekündigt wurde - unabhängig davon, ob die Rentenzahlung bereits läuft
oder noch in der Zukunft liegt.
- Rechtliche Prüfung einholen Ob eine konkrete Klausel nach dem BGH-Urteil
unwirksam ist und welche Ansprüche sich daraus ergeben, lässt sich nur anhand
des einzelnen Vertrags und der tatsächlichen Anpassungspraxis beurteilen. Dr.
Stoll & Sauer empfiehlt, die Unterlagen rechtlich prüfen zu lassen, bevor
Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
- Verjährungsfristen beachten Rentenkürzungen liegen häufig Jahre zurück.
Mögliche Verjährungsfristen sollten daher frühzeitig geprüft werden. Je nach
Fallkonstellation kann es erforderlich sein, die Verjährung durch geeignete
Maßnahmen zu hemmen, etwa durch Klage oder die Einschaltung des Ombudsmanns.
Auch bei laufender Rente lohnt sich ein Vorgehen
Wichtig ist aus Sicht der Kanzlei: Das BGH-Urteil hilft nicht nur Kunden, deren
Rente noch in der Zukunft liegt. Auch bei bereits laufenden Renten kann sich
eine Überprüfung lohnen. Wurde der Rentenfaktor in der Vergangenheit unzulässig
gesenkt, kommen sowohl höhere künftige Rentenzahlungen als auch Nachzahlungen
für die Vergangenheit in Betracht.
Die bisherige Rechtsprechung - vom OLG Stuttgart über das Amtsgericht Reinbek
bis zum Landgericht Berlin - zeigt, dass Gerichte die einseitige Verlagerung von
Risiken auf Versicherte kritisch sehen. Das aktuelle BGH-Urteil fügt dieser
Entwicklung einen entscheidenden Baustein hinzu. Dr. Stoll & Sauer wird auf
dieser Basis laufende und neue Verfahren zur Rentenfaktor-Kürzung konsequent
weiterführen.
Kostenlose Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check
Verbraucher, deren Rentenfaktor in einer Riester-, Basis- oder anderen
fondsgebundenen Rentenversicherung gesenkt wurde oder denen Anpassungsschreiben
vorliegen, können ihre Situation im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-st
oll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-urteil-zur-rentenfaktor-klau
sel-was-verbraucher-jetzt-tun-sollten#paragraph--id--22392) von Dr. Stoll &
Sauer kostenlos prüfen lassen.
Der Online-Check umfasst insbesondere:
- Sichtung der Vertragsunterlagen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf
problematische Rentenfaktor-Klauseln,
- Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH, des OLG Stuttgart sowie der
erstinstanzlichen Urteile in Verfahren von Dr. Stoll & Sauer,
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und möglicher Ansprüche auf
Wiederherstellung des Rentenfaktors, Nachzahlung und künftige
Rentenerhöhungen,
- Hinweis auf etwaige Verjährungsrisiken und den notwendigen Handlungsbedarf.
Die Ersteinschätzung (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherung
srecht/bgh-urteil-zur-rentenfaktor-klausel-was-verbraucher-jetzt-tun-sollten#par
agraph--id--22392) erfolgt online, ist für Verbraucher kostenlos und
unverbindlich.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden
Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 18 Rechtsanwälten und Fachanwälten
betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen
Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der
Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die
Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000
Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in
einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz
Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte
der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den
Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Pressekontakt:
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