|
Berlin (ots) - "Die Trennung des Gebäudeenergiegesetzes in die
Gebäudemodernisierung und den Neubau wäre aus fachlicher Sicht äußerst sinnvoll
und zukunftsweisend" , kommentiert Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des
Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG), die Ankündigung der
Bundesregierung, ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zu schaffen.
"Eine Aufspaltung wäre ein Türöffner für Innovationen und könnte alle Lösungen
wie Heizung, Gebäudehülle und Technik in den richtigen Einklang für die
Wärmewende im deutschen Gebäudebestand sowie Neubau bringen. Damit würde die
Praxis für Verbraucher, Handwerk und Industrie tatsächlich technologieoffen,
flexibel und einfach gemacht werden. Nicht jedes Haus braucht als Nächstes eine
neue Heizung, vielleicht stehen zunächst neue Fenster an. Der Gebäudebestand ist
sehr unterschiedlich, es gibt keine Pauschallösung. Man könnte demnach Heizung,
Gebäudehülle und Technik auch gleichberechtigt bei der Förderung ausstatten" ,
so Hinrichs weiter.
I. Gebäudemodernisierungsgesetz (Zuständigkeit läge beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie - BMWE)
Ein Gesetz für energetische Gebäudemodernisierungen könnte somit alternative,
technologieoffene und anrechenbare Ersatzmaßnahmen beinhalten - so, wie es zum
Beispiel das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg
bereits in der Praxis vorsieht. Dazu zählen Wärmerückgewinnung, Lüftung,
Dämmmaßnahmen und Fenstertausch. Damit entstünde eine funktionierende Symbiose
zwischen Heizung, Gebäudehülle und Technik, die auch den bauphysikalischen
Regeln folgt. Auch die Reduzierung der CO2-Emissionen kürzlich installierter
Gasheizungen könnte somit noch erreicht werden.
Weiteres: Die Erfüllungsoptionen für den Anteil erneuerbarer Energien werden
über eine Positivliste geregelt. Wichtig ist, dass eine separate Festlegung der
Definition "Nullemissionsgebäude im Gebäudebestand" enthalten ist; ansonsten
gelten die Neubauanforderungen automatisch.
II. Neubauenergiegesetz (Zuständigkeit läge beim Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen - BMWSB)
In einem reinen Neubauenergiegesetz könnte der zukünftige
EU-Neubau-Nullemissionshausstandard ebenso technologieoffen definiert werden.
Dieser kann weiterhin auf dem bisherigen Referenzgebäudesystem basieren. Die
Komplexität der Nachhaltigkeitsanforderungen im Neubau muss an den Gebäudetyp
angepasst werden: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sollten zum Beispiel keine
umfangreichen Nachhaltigkeitsberechnungen durchgeführt werden müssen, sondern
diese über eine Bauteiltabelle erfüllbar sein, die die Emissionswerte liefert.
Nichtwohngebäude: Die zwei Millionen Nichtwohngebäude könnten separat geregelt
werden. Neben einer Abgrenzung der energetischen Maßnahmen für Neubau und
Bestand wäre hier zunächst eine Kategorisierung unerlässlich: So ist zum
Beispiel die energetische Sanierung eines Bürogebäudes mit der einer
Fertigungshalle nicht vergleichbar.
Nicht zuletzt wäre eine Neuorganisation der Gebäudeenergie in Deutschland auch
zielführend, um die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings
Directive) umzusetzen. Die Richtlinie muss bis Mai 2026 von Deutschland in
nationales Recht gefasst werden und stellt bereits auf die Trennung von
Modernisierung und Neubau ab.
Weitere Details zum Konzept eines neu organisierten Gesetzes zur Gebäudeenergie
- zu Bestandsmodernisierung/Sanierung, Neubau, Nichtwohngebäuden sowie
EPBD-Implementierung - finden Sie hier: https://ots.de/Je2OV1
Der BuVEG - Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle repräsentiert alle an
der Gebäudehülle beteiligten Bauprodukte. Dazu gehören Hersteller von Steinen,
Fenstern, Türen, Fassaden, Putzsystemen und Dämmstoffen. Die effiziente
Gebäudehülle ist für das Erreichen der Klimaschutzziele unabdingbar und spielt
ebenso beim Werterhalt einer Immobilie als auch für Komfort und Gesundheit eine
wichtige Rolle.
Pressekontakt:
Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V.
mailto:presse@buveg.de
T. 030 - 310 110 90
Friedrichstrasse 95 (PB138)
10117 Berlin
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/129349/6179358
OTS: BuVEG - Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle
|