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Berlin (ots) - 16 Verbände der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft fordern
in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider die Novellierung
der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) schon im ersten Quartal 2026.
Dabei sollen die konsensfähigen Maßnahmen im Vordergrund stehen, die bereits im
Planspiel 2.0 zur ErsatzbaustoffV des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025
gemeinsam erarbeitet wurden und als "low-hanging fruits" in den
UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 zur Evaluierung und Weiterentwicklung
der Regelungen der ErsatzbaustoffV eingeflossen sind.
"Als Bauwirtschaft möchten wir gerne mehr mit Recycling-Baustoffen bauen", sagt
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. "Wir
fordern die Bundesregierung auf, die Ersatzbaustoffverordnung schnell und
pragmatisch nachzujustieren. Eine zeitnahe Novelle schafft Rechtssicherheit,
entlastet die Praxis und stärkt ohne neue Bürokratie die Kreislaufwirtschaft im
Bau."
Zu den Kernforderungen der Unterzeichnenden zählen u. a. die Vereinfachung der
Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile
Aufbereitungsanlagen sowie Vereinfachungen der Dokumentation. Die
Unterzeichnenden betonen, dass es sich hierbei um unkomplizierte Anpassungen in
der Verordnung handelt. Eine schnelle Novelle fordert laut Medienberichten auch
die Umweltministerkonferenz (UMK), die auf ihrer 105. Sitzung am 14. November
erneut eine Vereinfachung und praxistaugliche Weiterentwicklung der
ErsatzbaustoffV als "dringend geboten" bezeichnet.
In dem Verbändeschreiben wird daher noch einmal auf die Dringlichkeit einer
Novellierung hingewiesen: "Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung
laut Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bereits bis zum 1. August 2025 die
Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer
Abfälle überprüfen und Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der
Verordnung umsetzen sollte, bitten wir Sie dringend, unverzüglich zu handeln.
Die ursprünglich bekanntgegebene Zeitschiene des BMUKN, eine Novelle der
ErsatzbaustoffV erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 anzustoßen, ist mit dem
Erkenntnisgewinn aus dem Planspiel 2.0 und der Forderung der UMK nicht
vereinbar."
Das Schreiben haben unterzeichnet die Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe
(BGRB), der Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden (BBS), der Bundesverband
der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der
Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG), der Bundesverband
Mineralische Rohstoffe (MIRO), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und
Entsorgung (bvse), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen
(BVMB), die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB), der Deutsche
Abbruchverband (DA), die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW), die
Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken (GGMHS), der Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie (HDB), die Interessensgemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter
von Müllverbrennungsschlacken (IGAM), die Interessensgemeinschaft der
Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD), der Zentralverband
des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie das FEhS - Institut für
Baustoff-Forschung.
Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
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OTS: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
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