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Berlin (ots) -
- Bordmotoren statt Landstrom bis 2043: DUH reicht Einwendung gegen Antrag auf
Änderungsgenehmigung ein
- DUH warnt vor langfristiger Mehrbelastung durch Lärm und Luftschadstoffe sowie
unzureichender Sicherheitsprüfung
- DUH fordert transparentes Vorgehen von Deutscher Regas und Genehmigungsbehörde
sowie Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht rechtlich gegen den Antrag auf
Änderungsgenehmigung der Deutschen Regas vor. Die DUH hat dazu Einwendung beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) eingereicht. Die Deutsche
Regas möchte das Flüssigerdgas-Terminal auf Rügen nicht mehr wie angekündigt mit
einer Landstromversorgung betreiben, sondern bis Ende 2043 durch einen
Mehrbetrieb von Motoren und Kesseln an Bord der Regasifizierungsschiffe.
Außerdem beantragte das Unternehmen eine dauerhafte Erlaubnis für die
Weiterverschiffung des Flüssigerdgases. Dies ist nach Auffassung der DUH vom
LNG-Beschleunigungsgesetz nicht gedeckt.
Nach Auffassung der DUH können höhere Belastungen durch Luftschadstoffe und Lärm
durch die beantragten Änderungen nicht ausgeschlossen werden. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation kritisiert zudem, dass bisher keine ordentliche
Umweltverträglichkeitsprüfung für den geänderten Betrieb durchgeführt wurde,
obwohl dafür ausreichend Zeit bestand. Zudem kritisiert die DUH eine
unzureichende Betrachtung neuer sicherheitstechnischer Risiken, die
beispielsweise durch das dauerhafte Betreiben von bordeigenen Motoren entstehen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit der jetzt geplanten
Betriebsweise droht eine Verschärfung der ohnehin hohen Belastungen für die
Menschen und die Umwelt auf Rügen. Das ist nicht hinnehmbar. Die von der
Deutschen Regas beantragten Änderungen dürfen nicht ohne ein umfassendes und
transparentes Verfahren zugelassen werden. Wir fordern die Genehmigungsbehörde
dazu auf, endlich eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Von der LNG-Weiterverschiffung, die nichts zur deutschen Versorgungssicherheit
beiträgt, muss der Konzern Abstand nehmen."
Das Vorgehen der Betreiberfirma zeigt aus Sicht der DUH ein wiederkehrendes
Muster: Sie versuchte wiederholt, zentrale Genehmigungspflichten,
Umweltstandards und Beteiligungsrechte zu umgehen oder juristisch anzugreifen.
Die Einwendung der DUH zeigt diesem Vorgehen klare Grenzen auf und verweist auf
die geltende Rechtslage nach Immissionsschutz- und Umweltrecht.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz: "Statt sich für ein
transparentes Genehmigungsverfahren und eine Minimierung der Umweltbelastung
einzusetzen, möchte die Deutsche Regas den Betrieb ohne Landstromversorgung und
Kraft-Wärme-Kopplung dauerhaft fortsetzen. Dies widerspricht den ursprünglichen
Ankündigungen und auch den legitimen Interessen der Anwohnenden. Eine
Genehmigung für eine zweitbeste Lösung darf es nicht geben. Die Behörden in
Mecklenburg-Vorpommern fordern wir auf, sich für den Schutz von Umwelt und der
Menschen auf Rügen einzusetzen."
Hintergrund:
Die Deutsche Regas hatte im April 2024 eine Genehmigung für den Betrieb der
LNG-Terminalschiffe im Hafen von Mukran erhalten. Eine zentrale Voraussetzung
für diese Genehmigung war der Bau und Betrieb einer Anlage zur
Kraft-Wärme-Kopplung mit Landstromanschluss. Mit dieser sollte die notwendige
Wärme für die Regasifizierung des tiefkalten Flüssiggases erzeugt werden. Das
LNG-Terminal in Mukran umfasst die Genehmigung zweier Terminalschiffe. Eines der
Schiffe hat den Hafen aber inzwischen verlassen. Die Deutsche Regas plant den
Betrieb des Terminals in Zukunft jedoch wieder mit zwei Terminalschiffen.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, mailto:zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6180084
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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