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WIESBADEN (ots) -
- Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst bei 4 %, in der Privatwirtschaft bei 17
%
- Bereinigter Gender Pay Gap ebenfalls unverändert bei 6 %
Frauen haben im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 %
weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
erhielten Frauen mit 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen
Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr blieb
der unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant. Nach wie vor ist der
unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in
Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2025 bei 5 %, in
Westdeutschland dagegen bei 17 %.
Verdienstunterschied in der Privatwirtschaft deutlich höher als im öffentlichen
Dienst
Die Berechnung des Gender Pay Gap folgt der einheitlichen Definition des
statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat). Ausgeschlossen sind dabei
die Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" und
"Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung". Bezieht man
letzteren mit ein, lag der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und
Männern im Jahr 2025 bei 15 %. Der niedrigere Wert ist darauf zurückzuführen,
dass im öffentlichen Dienst deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen
Frauen und Männern bestehen. So fiel der unbereinigte Gender Pay Gap im
öffentlichen Dienst (hier: Wirtschaftsabschnitte "Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung; Sozialversicherung" sowie "Erziehung und Unterricht") mit 4 %
wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (17 %). Damit war der
relative Verdienstabstand in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie
im öffentlichen Dienst.
Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation
und Erwerbsbiografie wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6 % weniger pro
Stunde
Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 60 % der
Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale
erklären. In Eurobeträgen sind das 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds
von 4,24 Euro. Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass Frauen häufiger in
Teilzeit arbeiten, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen
Bruttostundenverdiensten einhergeht. Hierauf sind 19 % der Verdienstlücke (0,81
Euro) zurückzuführen. Zudem sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig,
in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18 % des
Verdienstunterschieds (0,75 Euro) erklärt. Etwa 13 % der Verdienstlücke (0,55
Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.
Die verbleibenden 40 % des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro)
können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden.
Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.
Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer
Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 6 %
weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche
Bundesländer: 9 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede
geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante
Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu
Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder
der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als
"Obergrenze" für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.
Methodische Hinweise:
Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche
Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen
Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit
spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen
Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Einfach
erklärt werden beide Indikatoren in einem Video im Internetangebot des
Statistischen Bundesamtes.
Seit 2022 können die Ursachen des Gender Pay Gaps jährlich auf Basis der
monatlichen Verdiensterhebung untersucht werden. Zuvor stützten sich die
Berechnungen auf die vierjährliche Verdienststrukturerhebung sowie einer
Fortschreibung der Ergebnisse für die Zwischenjahre.
Berechnungsweise:
Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen des
repräsentativen Monats April. Die Berechnung orientiert sich an der
einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle
Wirtschaftsabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der
Abschnitt O ("Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung"). Zudem
werden Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bei der
Berechnung nicht berücksichtigt. Diese Abgrenzungen gewährleisten europaweit
vergleichbare Ergebnisse, da die Datenerhebungen in den EU-Mitgliedstaaten
unterschiedlich ausgestaltet sind. Weitere Hinweise zur Berechnungsweise des
Gender Pay Gap sind in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen" auf der Themenseite
"Gender Pay Gap" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden.
Ausführlich informieren auch die Artikel "Verdienstunterschiede zwischen Männern
und Frauen nach Bundesländern" und "Verdienstunterschiede zwischen Männern und
Frauen - eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018"
in der Zeitschrift "WISTA - Wirtschaft und Statistik" (Ausgaben 4/2018 und
4/2021).
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland
einschließlich der Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer bieten die Tabellen
auf der Themenseite "Gender Pay Gap". Ergebnisse nach Mitgliedstaaten der
Europäischen Union bieten die Grafik auf der Themenseite "Europa in Zahlen"
sowie die Eurostat-Datenbank. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung
der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite
"Gleichstellungsindikatoren" verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum "Gender
Pension Gap" (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
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Weitere Auskünfte:
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Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6180139
OTS: Statistisches Bundesamt
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