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Berlin (ots) - Der Deutsche Behindertenrat (DBR) übt scharfe Kritik am aktuellen
Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), welcher am Mittwoch im Kabinett
verhandelt werden soll. Menschen mit Behinderungen warten seit vielen Jahren auf
eine echte Modernisierung des BGG - und damit auf konkrete Fortschritte bei der
längst überfälligen Barrierefreiheit in Deutschland. Die Enttäuschung über den
nun vorgelegten Referentenentwurf ist groß. "Menschen mit Behinderungen haben
sich von dieser Reform endlich greifbare Verbesserungen versprochen. Mit diesem
Entwurf wird sich praktisch leider nicht viel ändern", erklärt Michaela
Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des DBR und Vorstandsvorsitzende des
SoVD. Es bestehe sogar die Gefahr einer Verschlechterung der Rechtslage.
Zwar begrüßt der DBR grundsätzlich, dass der Gesetzgeber die sogenannten
angemessenen Vorkehrungen nun erstmals auch für private Anbieter verbindlich
festschreiben will - ein Instrument, das aus der UN-Behindertenrechtskonvention
stammt und dessen Umsetzung in Deutschland seit Jahren überfällig ist. "Dass
hier eine Verpflichtung aus der UN-BRK umgesetzt werden soll, begrüßen wir
ausdrücklich", so Engelmeier weiter.
Besonders kritisiert der DBR eine zentrale Formulierung des Entwurfs: Für
Unternehmen sollen Verpflichtungen zum Ergreifen von angemessenen Vorkehrungen
nicht gelten, wenn damit bauliche Veränderungen oder Änderungen an Gütern und
Dienstleistungen einhergehen, da diese grundsätzlich als "unverhältnismäßige und
unbillige Belastungen" gelten. Eine solche pauschale Einstufung ist nach
Einschätzung des DBR ein fatales Signal - sowohl in der Wirkung als auch in der
gesellschaftlichen Botschaft. "Wer jede noch so kleine Anpassung per Gesetz als
Belastung einstuft, erklärt Menschen mit Behinderungen faktisch selbst zur
Belastung. Das ist nicht nur politisch verantwortungslos, sondern steht
diametral zur UN-BRK, die Deutschland seit über 15 Jahren verpflichtet", betont
Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert den Gesetzgeber eindringlich auf, den
Entwurf im weiteren Verfahren grundlegend zu überarbeiten und endlich
wirkmächtige Instrumente für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu
verankern. Dazu gehören verbindliche Barrierefreiheitsstandards, angemessene
Vorkehrungen, klare Fristen, Durchsetzungsmechanismen und effektive Sanktionen
bei Verstößen. "Es reicht nicht, Menschen mit Behinderungen zu vertrösten oder
symbolische Formulierungen ins Gesetz zu schreiben. Wir brauchen echte Reformen
- nicht kosmetische Korrekturen. Die Bundesregierung muss ihren
verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen endlich
nachkommen und ein BGG vorlegen, das diesen Namen verdient", fordert Engelmeier
abschließend.
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