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Berlin (ots) - "Die Krankenhausreform wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie
Versorgungssicherheit, Nachwuchsförderung und Weiterbildungsqualität
gleichermaßen stärkt. Mit dem Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz
kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher. Gleichwohl sind Korrekturen an dem
Entwurf sowie weitere gesetzliche Schritte notwendig." Das sagte
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der morgigen Anhörung des
Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.
Reinhardt betonte, dass ärztliche Weiterbildung entscheidend dafür sei, auch
zukünftig genügend Fachärztinnen und Fachärzte für die Patientenversorgung zur
Verfügung zu haben. Mit der Reform müssten deshalb regionale Zusammenschlüsse
von Krankenhäusern, Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren zu von den
Landesärztekammern anerkannten Weiterbildungsverbünden gestärkt werden. Bei der
Zuteilung von Leistungsgruppen sollten vorrangig Häuser berücksichtigt werden,
die sich aktiv an Weiterbildung und regionalen Verbünden beteiligen. Rotationen
innerhalb dieser Verbünde dürften nicht durch die Regelungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes behindert werden, forderte Reinhardt.
Flankiert werden müsse die Stärkung der ärztlichen Weiterbildung durch
verlässliche und realistische Rahmenbedingungen für die Personalausstattung in
den Kliniken. Reinhardt erinnerte daran, dass der Gesetzgeber mit der
Krankenhausreform bereits die Erprobung eines Personalbemessungsinstrumentes
(ÄPS-BÄK) auf den Weg gebracht hat.
In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hebt die BÄK außerdem hervor, dass
die mit der Krankenhausreform auf den Weg gebrachte Leistungsgruppensystematik
Expertise in kritischen Bereichen bündeln und zentralisieren solle, ohne jedoch
die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung zu gefährden. Deswegen seien an
vielen Stellen noch Korrekturen an den Stellschrauben der Reform erforderlich,
so z.B. beim Abgleich des sogenannten InEK-Groupers mit der
Leistungsgruppensystematik. Die vorgesehenen Regelungen für die
Vorhaltevergütung sind aus Sicht der BÄK bürokratisch und verfehlen das Ziel der
Fallzahlunabhängigkeit. Die Bundesärztekammer fordert eine grundlegende
Neukonzeption, die nicht bis 2027 aufgeschoben werden darf, und die sich am
Umfang des Versorgungsauftrags sowie der zu versorgenden Bevölkerung orientiert.
Bei der Weiterentwicklung der Hybrid-DRG dürften Kinder und Menschen mit
Behinderungen nicht benachteiligt werden. Die BÄK fordert, die Herausnahme
entsprechender Leistungen für diese Personengruppen aus dem Hybrid-DRG-Katalog
zügig zu korrigieren.
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (https://www.bundes
aerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/KHAG_GE_SN_BAE
K_mit_Anlagen_15122025_final.pdf)
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