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Berlin (ots) - Die EU-Staaten haben beschlossen, ab 1. Juli 2026 vorübergehend
einen festen Zoll von 3 Euro auf kleine Pakete mit einem Wert von weniger als
150 Euro zu erheben. Birgit Janik, Leiterin für Steuern, Finanzen & Controlling
beim bevh, begrüßt das Vorhaben:
"Unsere Branche sieht die Regelung im Zusammenspiel mit der noch kommenden
"Handling Fee", als wichtigen ersten Schritt in Richtung eines Level Playing
Fields. Wichtig ist aber, dass das Geld wirklich für die Ertüchtigung des Zolls
eingesetzt wird, damit dieser 2028 fit für umfassende Kontrollen ist, wenn die
Zollfreigrenze endgültig fällt. Bisher hat der Pauschalzoll nichts mit der
Qualität der Produkte zu tun und belastet damit nicht nur die unfairen Händler.
Ein Shirt aus einem Drittstaat für 149 Euro, das nachhaltig produziert wurde und
alle europäischen Standards erfüllt, wird genauso teurer wie Billigmode, wenn es
direkt an einen Endkunden verschickt wird. Hinzu kommt, dass die Regelung nur
für Händler gilt, die im System zur einheitlichen Anmeldung und Abfuhr der
Umsatzsteuer, kurz IOSS, registriert sind - also diejenigen, die damit schon
ihre Bereitschaft zeigen, sich an unsere Regeln zu halten."
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
mailto:frank.duessler@bevh.org
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OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (
bevh)
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