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München (ots) - Die TÜV SÜD-Experten weisen zum Jahreswechsel darauf hin, dass
die orangefarbene Prüfplakette mit der Zahl 25 abläuft. Wer dann noch damit
unterwegs ist, dem drohen spätestens ab März ein Bußgeld und Ärger mit der
Versicherung. Fahrzeughalter können sich unter https://www.tuvsud.com/de zur
Hauptuntersuchung im TÜV SÜD Service-Center anmelden.
Die orangefarbenen Prüfplaketten mit der Zahl 25 auf den hinteren Kennzeichen
von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen zum
Jahreswechsel ab. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach
oben zeigt - zum Beispiel 12 für den Dezember.
Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2025, dann müssen
Privatfahrer und Halter ab März 2026 mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro
rechnen, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Gleich
25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate
verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 60 Euro und einem Punkt in
Flensburg zu Buche, dazu kann auch noch die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.
Achtung: Halter, die 2026 noch mit 25-er Plakette unterwegs sind oder die Fahrt
zulassen, riskieren zudem Ärger mit ihrer Versicherung. Wenn mit dem Fahrzeug
ohne gültige Plakette ein Unfall verursacht wird oder es an einem Unfall
beteiligt ist, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung einen
Gutachter zu Rate zieht und für entstandene Schäden Regressforderungen stellt.
Pressekontakt:
Vincenzo Lucà
TÜV SÜD
Public Relations
Westendstr. 199, 80686 München
Telefon: +49 89 5791-1667
E-Mail: mailto:vincenzo.luca@tuvsud.com
Internet: tuvsud.com/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/38406/6181463
OTS: TÜV SÜD
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