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Straubing (ots) - Die Aufnahme ins Jagdrecht bedeutet ausdrücklich kein "Feuer
frei" auf den Wolf. Er darf auch in Zukunft nicht beliebig bejagt werden. Es
gibt ein klares Regelwerk mit Schonzeiten, Abschussplänen, Zuständigkeiten und
Kontrollen.Ziel ist nicht, den Wolf auszurotten, sondern Problemtiere entnehmen
zu können, bevor es zu weiteren Konflikten kommt. Und die Gesellschaft womöglich
gar nicht mehr bereit ist, die Rückkehr des Wolfes zu akzeptieren.
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