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Der Wolfsbeschluss bedeutet jetzt nicht "Feuer frei"

17.12.2025 18:26 Uhr Straubinger Tagblatt

Straubing (ots) - Die Aufnahme ins Jagdrecht bedeutet ausdrücklich kein "Feuer frei" auf den Wolf. Er darf auch in Zukunft nicht beliebig bejagt werden. Es gibt ein klares Regelwerk mit Schonzeiten, Abschussplänen, Zuständigkeiten und Kontrollen.Ziel ist nicht, den Wolf auszurotten, sondern Problemtiere entnehmen zu können, bevor es zu weiteren Konflikten kommt. Und die Gesellschaft womöglich gar nicht mehr bereit ist, die Rückkehr des Wolfes zu akzeptieren.

Pressekontakt:

Straubinger Tagblatt Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes Markus Peherstorfer Telefon: 09421-940 4441 politik@straubinger-tagblatt.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/122668/6181723 OTS: Straubinger Tagblatt


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Straubinger Tagblatt
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