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Berlin (ots) - Kurz vor der heutigen öffentlichen Anhörung zum
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages fordert der Marburger Bund, die Hürden für notwendige
Weiterbildungsverbünde im Gesetz abzubauen. Ohne gesetzliche Ausnahme von einer
erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung sei die zukünftige Organisation der
Weiterbildung im Krankenhaus gefährdet und damit auch die zukünftige
fachärztliche Versorgung im ambulanten wie stationären Sektor.
"Schon heute sehen wir, wie Weiterbildungsstellen unter Druck geraten, weil
Krankenhausstandorte geschlossen, Leistungen konzentriert und Träger fusioniert
werden", erklärte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. "Wenn
der Gesetzgeber hier nicht gegengesteuert und eine durchgängige Weiterbildung an
verschiedenen Krankenhäusern und Praxen ermöglicht, ist die fachärztliche
Versorgung von morgen in Gefahr."
Denkbar wäre zum Beispiel, dass die im Gesetzentwurf des KHAG vorgesehene
Kooperationsmöglichkeit zur Erfüllung der Qualitätsvoraussetzungen von
Leistungsgruppen auch Rotationen von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung
zwischen den beteiligten Häusern vorsieht.
Damit die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung kein Hindernis für die Umsetzung
von Weiterbildungsverbünden darstellt, ist eine Ausnahme von der
Erlaubnispflicht im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Ärztinnen und Ärzte in
der Weiterbildung erforderlich, die im Rahmen anerkannter Weiterbildungsverbünde
rotieren. Entsprechende Anpassungen sind auch im Gesetz über befristete
Arbeitsverträge mit Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung vorzunehmen.
Regelungsbedarf sieht der Marburger Bund auch bei Krankenhauskooperationen,
einem Schlüsselelement der Reform. Die rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen für solche Kooperationen müssten deutlich konkreter gefasst
werden. Für Kooperationen zur Erbringung verwandter Leistungsgruppen und zur
Vorhaltung der sachlichen Ausstattung seien bundesweit einheitliche
Erreichbarkeitskriterien erforderlich. "Behandlungskontinuität setzt voraus,
dass Kooperationen für die Patientinnen und Patienten auch real erreichbar sind.
Einheitliche Kriterien wie klare Fahrzeitgrenzen sind dafür unverzichtbar", so
Johna.
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