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Leverkusen (ots) - Nach längerem Rechtsstreit kann die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf die Villa des kriminellen kurdisch-libanesischen Al-Zein-Clans in
Leverkusen einziehen. Behördensprecher Julius Sterzel sagte dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) auf Anfrage, dass der Bundesgerichtshof
(BGH) die Einziehungsentscheidung für das Anwesen bestätigt habe. "Damit können
wir die Immobilie entsprechend verwerten", erklärte der Staatsanwalt bei der
landesweiten Strafverfolgungsbehörde für das organisierte Verbrechen (ZeOS). Der
BGH hatte zuvor die Revision von Mohamed Al-Zein verworfen. Während das
Clan-Oberhaupt Badia Al-Zein sechs Jahre wegen Geiselnahme und Sozialbetrugs
absitzt, wurde sein Sohn Mohamed im April 2025 wegen Geldwäsche zu einem Jahr
und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Da das Urteil nun rechtskräftig ist,
muss der Sohn als offizieller Eigentümer die Immobilie abgeben. Die Justiz kann
nun die Zwangsversteigerung der Villa vorbereiten. Wie das Prozedere aussehen
wird, werde nun geprüft, so Staatsanwalt Sterzel.
Ksta.de/ 1172604
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