|
Leverkusen (ots) - Leverkusen. Nach längerem Rechtsstreit kann die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Villa des kriminellen kurdisch-libanesischen
Al-Zein-Clans in Leverkusen einziehen. Behördensprecher Julius Sterzel sagte dem
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) auf Anfrage, dass der
Bundesgerichtshof (BGH) die Einziehungsentscheidung für das Anwesen bestätigt
habe. "Damit können wir die Immobilie entsprechend verwerten", erklärte der
Staatsanwalt bei der landesweiten Strafverfolgungsbehörde für das organisierte
Verbrechen (ZeOS). Der BGH hatte zuvor die Revision von Mohamed Al-Zein
verworfen. Während das Clan-Oberhaupt Badia Al-Zein sechs Jahre wegen
Geiselnahme und Sozialbetrugs absitzt, wurde sein Sohn Mohamed im April 2025
wegen Geldwäsche zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Da das
Urteil nun rechtskräftig ist, muss der Sohn als offizieller Eigentümer die
Immobilie abgeben. Die Justiz kann nun die Zwangsversteigerung der Villa
vorbereiten. Wie das Prozedere aussehen wird, werde nun geprüft, so Staatsanwalt
Sterzel.
Ksta.de/ 1172604
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/66749/6181774
OTS: Kölner Stadt-Anzeiger
|