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Berlin (ots) - Während die bereits beschlossene große Krankenhausreform nach dem
Willen der Bundesregierung an einigen Stellen noch nachjustiert wird, stehen
einige Änderungen im Gesundheitsbereich schon fest: So soll die ePA mit weiteren
Funktionen ausgestattet werden und DiGAs elektronisch verordnet werden können.
Die Stiftung Gesundheitswissen gibt einen Überblick über die Änderungen im
Gesundheitsbereich 2026.
Elektronischer Medikationsplan und Push-Benachrichtigungen: Neue Funktionen in
der ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll im kommenden Jahr neue Funktionen
bekommen. Geplant ist unter anderem, den digital gestützten Medikationsprozess
um einen elektronischen Medikationsplan zu erweitern. Bisher werden in der ePA
automatisch alle elektronischen Rezepte für Medikamente erfasst, die
verschrieben und eingelöst wurden. Künftig sollen Ärzte und Apotheker die
Medikationsliste manuell ergänzen können, sodass sie eine Übersicht über alle
Medikamente und deren verordnete Dosierung bietet. Das schließt auch rezeptfreie
Medikamente sowie Arzneimittel, die nicht elektronisch verschrieben werden
können, ein.
Des Weiteren sollen Versicherte über ihre ePA-App künftig Pushnachrichten bei
neuen Zugriffen auf ihre Gesundheitsakten bekommen können und es soll eine
Volltextsuche innerhalb der ePA eingerichtet werden.
So funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)
Welche Vorteile die ePA bringen kann und wie man die Kontrolle über seine Daten
behält, hat die Stiftung Gesundheitswissen übersichtlich aufbereitet.
- Zur Information: Wie funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)? (http
s://www.stiftung-gesundheitswissen.de/digitale-angebote-und-e-health/elektroni
sche-patientenakte)
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Zum 1. Januar 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung. Sie liegt dann jährlich bei 69.750 Euro brutto
(monatlich 5.812,50 Euro). 2025 waren es 66.150 Euro im Jahr, beziehungsweise
5.512,50 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich berechnet.
Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das
darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich. 2026 beläuft sie sich auf 77.400
Euro (monatlich 6.450 Euro). 2025 lag sie bei 73.800 Euro beziehungsweise 6.150
Euro im Monat. Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat
krankenversichern lassen.
Duales Gesundheitssystem
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung: die
gesetzliche und die private. Worin der Unterschied liegt, lesen Sie hier.
- Zur Information: So funktioniert das Gesundheitssystem in Deutschland (https:/
/www.stiftung-gesundheitswissen.de/hilfe-und-ansprechpartner/gesundheitssystem
)
Krankenkassenbeiträge steigen
Im kommenden Jahr werden die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen
steigen. Wie das Bundesministerium für Gesundheit Anfang November bekannt gab,
wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 um 0,4 Prozentpunkte von 2,5
Prozent auf 2,9 Prozent erhöht. Die konkrete Höhe der Zusatzbeitragssätze ihrer
Mitglieder bestimmen jeweils die Kassen.
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag.
Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte,
die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2026 erkennbar höhere
Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge. Auch in der Privaten
Krankenversicherung (PKV) müssen viele Versicherungsunternehmen die Beiträge
aufgrund gestiegener Leistungsausgaben erhöhen. Wie der Verband der Privaten
Krankenversicherung bekannt gab, werden die PKV-Beiträge von etwa 60 Prozent der
Versicherten zum 1. Januar steigen, und zwar um durchschnittlich 13 Prozent.
Auch die Beiträge zur Privaten Pflegepflichtversicherung müssen zum 1. Januar
angehoben werden. Eine zunehmende Zahl von Pflegebedürftigen sowie
Leistungsausweitungen durch vergangene Pflegereformen haben zu höheren Ausgaben
geführt.
Erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen gilt auch für 2026
Auch 2026 gilt ein erhöhter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gesetzlich
krankenversicherte Eltern können pro Jahr und Kind 15 (statt zuvor zehn)
Kinderkrankengeldtage beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage
(statt 20). Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch pro Elternteil und pro
Jahr auf 35 Arbeitstage (statt 25). Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern
steigt die Gesamtzahl auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50). Während
der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage erhöht. Diese Regelung sollte
nach einer ersten Verlängerung Ende 2025 auslaufen, wurde aber für das Jahr 2026
mit dem im August beschlossenen "Gesetz zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege" verlängert.
Krankschreibung per Telefon
Eine Krankschreibung ist grundsätzlich auch per Telefon möglich. Was es dabei zu
beachten gibt und wie man sich richtig krankmeldet, lesen Sie hier.
- Zur Information: Wie melde ich mich richtig krank? (https://www.stiftung-gesun
dheitswissen.de/hilfe-und-ansprechpartner/krankmeldung)
Aktualisierte Leitlinie für Essstörungen soll 2026 veröffentlicht werden
Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Binge-Eating gehören zu den häufigsten
psychischen Erkrankungen unter Kindern und Jugendlichen. Wie eine Studie aus dem
Jahr 2024 der Stiftung Gesundheitswissen ergab, besteht bei jedem fünften
Heranwachsenden in Deutschland der Verdacht auf eine Essstörung. Zur besseren
Diagnostik und Behandlung wurde erstmals 2010 eine evidenzbasierte Leitlinie von
mehreren Fachgesellschaften entwickelt. Eine aktualisierte Fassung soll 2026
veröffentlicht werden.
Kinder und Jugendliche, die sich selbst als zu dick oder zu dünn wahrnehmen,
sind gefährdeter als solche, die ihr Gewicht als genau richtig wahrnehmen. Um
für das Thema Essstörungen zu sensibilisieren, hat das Schulangebot "Pausenlos
gesund" der Stiftung Gesundheitswissen Unterrichtsmaterial für Jugendliche
entwickelt.
Unterrichtsmaterialien zu Essstörungen
Das Unterrichtsmaterial eignet sich für Schüler der Sekundarstufe II und kann
kostenlos heruntergeladen werden.
- Zur Information und den Unterrichtsmaterialien: Was tun bei Magersucht,
Bulimie und Binge-Eating?
(https://pausenlos-gesund.de/was-tun-bei-magersucht-bulimie-und-binge-eating)
PKV-Beitragsnachweise für Arbeitgeberzuschuss und Lohnsteuer erfolgen künftig
digital
Ab 2026 erhalten Privatversicherte keine Beitragsbescheinigungen ihrer PKV zur
Weitergabe an den Arbeitgeber. Stattdessen übermitteln die privaten
Krankenversicherer die Beitragswerte an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Arbeitgeber und Dienstherren rufen die Daten vom BZSt ab und ermitteln so den
Arbeitgeberzuschuss und/oder die Lohnsteuer ihrer Beschäftigten. Wie das
Verfahren genau funktioniert, erklärt der Verband der Privaten
Krankenversicherungen e.V. hier
(https://www.privat-patienten.de/digitale-datenuebermittlung-pkv-elstam) .
Elektronische Verordnung für DiGA soll 2026 kommen
Bisher ist es nicht möglich, digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) elektronisch
zu verschreiben. Das soll sich 2026 ändern. Eine Testphase läuft bereits. Die
Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen
hatten sich im Juni auf die Einführung der elektronischen Verordnung von DiGAs
geeinigt. Bisher ist das Vorhaben an der fehlenden technischen Infrastruktur
gescheitert.
Suizidpräventionsgesetz soll kommen
Die Anzahl der Suizide in Deutschland ist in den vergangenen Jahren gestiegen.
Laut Statistischem Bundesamt haben sich 2024 10.372 Menschen suizidiert. Das ist
ein Zuwachs von 0,7 Prozent zum Vorjahr. Die aktuelle Bundesregierung möchte
2026 ein Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen.
Pressekontakt:
Kontakt für Presseanfragen:
Jonas Windler
Referent PR und Events
mailto:jonas.windler@stiftung-gesundheitswissen.de
T +49 30 4195492-24
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/130275/6182031
OTS: Stiftung Gesundheitswissen
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