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Walldorf (ots) - Ob Verkauf, Vermietung oder Finanzierung - ohne gültigen
Energieausweis geht bei Immobilien heute fast nichts mehr. Trotzdem merken viele
Eigentümer erst im letzten Moment, dass ihr Dokument längst ungültig ist.
Die Folge sind nicht nur Bußgelder, sondern auch unnötige Hürden bei
Bankgesprächen oder sogar beim Notartermin. Dabei wäre das Problem leicht zu
vermeiden. Dieser Beitrag erklärt, wann ein neuer Ausweis Pflicht ist, welche
Unterschiede es zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gibt und wie Eigentümer
verhindern, dass eine einfache Formalie zur teuren Überraschung wird.
Wann Sie einen neuen Energieausweis brauchen und für wen er Pflicht ist
Der Energieausweis ist kein Nice-to-have, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Wer
ein Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder finanziert, muss Interessenten
spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Ausweis vorlegen. Schon in den
Immobilienanzeigen sind alle zentralen Eckdaten anzugeben: Energiekennzahl,
Effizienzklasse, Baujahr, Heizungsart. Für öffentliche Gebäude mit hohem
Besucheraufkommen gilt sogar eine Aushangpflicht.
Ausnahmen gibt es nur wenige, etwa bei denkmalgeschützten Objekten, kleinen
Gebäuden unter 50 m² oder bestimmten Ferienhäusern. Alle anderen Immobilien
brauchen den Ausweis - und er ist nur zehn Jahre gültig. Viele heute noch im
Umlauf befindlichen Dokumente aus der Zeit vor 2014 sind daher längst
abgelaufen. Spätestens wenn ein Verkauf oder eine Neuvermietung ansteht, führt
kein Weg an der Erneuerung vorbei.
Verbrauch oder Bedarf? Welche Art von Energieausweis die richtige ist
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen, die jeweils zehn Jahre
gültig sind: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis
basiert auf den tatsächlichen Heizenergieverbräuchen eines Gebäudes, in der
Regel über zwei bis drei Jahre. Er lässt sich schnell erstellen und ist
kostengünstiger, da nur wenige Unterlagen notwendig sind. Für modernisierte oder
gut instand gehaltene Gebäude ist er oft eine einfache und pragmatische Lösung,
weil die vorliegenden Verbrauchsdaten ein realistisches Bild vermitteln.
Der Bedarfsausweis geht deutlich weiter. Ein Energieexperte bewertet den
baulichen Zustand des Hauses, etwa Dämmung, Fenster, Heiztechnik oder Baujahr,
und berechnet daraus den theoretischen Energiebedarf unter standardisierten
Bedingungen. Das Ergebnis ist unabhängiger vom Verhalten der Bewohner und
deshalb aussagekräftiger, allerdings auch mit mehr Aufwand verbunden. Die
Erstellung dauert länger und ist teurer, weil entweder eine Vor-Ort-Begehung
oder detaillierte Bauunterlagen erforderlich sind.
Welche Art von Ausweis benötigt wird, hängt vom Zustand der Immobilie ab. Viele
Eigentümer können frei wählen, es gibt jedoch Ausnahmen. Für ältere Wohngebäude
mit bis zu vier Einheiten, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977
entsprechen, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. Neubauten
erhalten ebenfalls immer einen Bedarfsausweis, da noch keine Verbrauchsdaten
existieren. Wer unsicher ist, sollte fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Der
bedarfsbasierte Ausweis wird in allen Fällen akzeptiert und bietet zusätzlich
Hinweise darauf, an welchen Stellen energetische Verbesserungen sinnvoll sein
könnten.
Bußgelder bis 10.000 Euro und warum es sogar noch teurer werden kann
Ein fehlender oder abgelaufener Energieausweis ist keine Kleinigkeit. Verstöße
gelten als Ordnungswidrigkeit und werden laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit bis
zu 10.000 Euro geahndet. Wer falsche Angaben macht, riskiert sogar Bußgelder von
bis zu 50.000 Euro.
Wichtig: Die Pflicht liegt immer beim Eigentümer, nicht beim Makler. Zwar müssen
auch Makler korrekte Angaben sicherstellen, doch der Verkäufer bleibt
verantwortlich. Wird der Ausweis bewusst vorenthalten oder sind die Angaben
unvollständig, kann der Käufer später sogar Schadensersatz fordern oder eine
Kaufpreisreduzierung durchsetzen.
Der kritische Moment: Was passiert beim Notartermin oder in der Finanzierung?
Viele Eigentümer erleben die unangenehme Überraschung erst beim Notar: Der
Kaufvertrag wird zwar beurkundet, aber der Notar muss das Fehlen des
Energieausweises protokollieren. Die Ordnungswidrigkeit bleibt bestehen und das
Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer ist oft dahin. Auch bei Finanzierungen
kann ein abgelaufener oder fehlender Ausweis zum Stolperstein werden. Manche
Banken verlangen ihn aktiv, andere fragen erst nach, wenn Unterlagen fehlen.
Verzögerungen bei der Auszahlung können Käufer wie Verkäufer in schwierige
Situationen bringen. Bei steigenden Zinsen kann jeder verlorene Tag bares Geld
kosten.
In der Beratungspraxis zeigt sich immer wieder, dass vielen Eigentümern nicht
bewusst ist, dass ein abgelaufener Energieausweis rechtlich wie ein fehlender
Ausweis behandelt wird. Oft wird das Dokument erst kurz vor der Vermarktung
geprüft, was dann zu Zeitdruck führt. Fachleute empfehlen deshalb, den
Energieausweis bereits in dem Moment zu überprüfen, in dem die Entscheidung für
Verkauf oder Vermietung fällt. Ein aktuelles Dokument sorgt dafür, dass der
gesamte Prozess reibungslos verläuft und keine unerwarteten Hindernisse
entstehen.
Wie Sie jetzt vorgehen: Die wichtigsten Schritte für Eigentümer
Zunächst sollten Eigentümer prüfen, ob ihr Energieausweis überhaupt noch gültig
ist. Oft genügt ein kurzer Blick auf das Ausstellungsdatum, denn nach zehn
Jahren verliert das Dokument seine Gültigkeit. Wer feststellt, dass der Ausweis
abgelaufen ist, sollte sich als Nächstes überlegen, welcher Ausweistyp
erforderlich ist. Bei neueren oder modernisierten Gebäuden kann in vielen Fällen
ein Verbrauchsausweis ausreichen. Bei älteren oder unsanierten Häusern,
insbesondere wenn sie vor 1978 errichtet wurden und die damaligen
Wärmeschutzvorgaben nicht erfüllen, ist hingegen ein Bedarfsausweis
vorgeschrieben.
Im Anschluss lohnt es sich, frühzeitig eine qualifizierte Energieberatung
einzubeziehen. Ein bedarfsbasierter Ausweis beinhaltet in der Regel eine
ausführliche Analyse des Gebäudes und liefert wertvolle Hinweise für mögliche
energetische Verbesserungen, die sich später positiv auf Vermietbarkeit und
Verkaufspreis auswirken können. Anbieter mit bundesweiter Abdeckung übernehmen
dabei sowohl die Datenerfassung vor Ort als auch die Erstellung des jeweiligen
Ausweises.
Wichtig ist vor allem, nicht erst in letzter Minute zu handeln. Wer erst beim
Erstellen des Exposés oder kurz vor dem Notartermin feststellt, dass der
Energieausweis fehlt, setzt sich unnötig unter Druck und riskiert Verzögerungen,
Nachforderungen von Banken oder sogar Bußgelder. Eine rechtzeitige
Aktualisierung sorgt dafür, dass der Verkaufs- oder Vermietungsprozess ohne
Komplikationen abläuft.
Warum ein Energieausweis auch eine Chance sein kann
So lästig der Energieausweis auf den ersten Blick wirkt, so wertvoll kann er für
Eigentümer sein. Ein guter Energiewert verbessert nicht nur die Vermietbarkeit
und steigert die Attraktivität einer Immobilie, sondern kann auch den
Verkaufspreis positiv beeinflussen. Besonders die Modernisierungsempfehlungen,
die im Bedarfsausweis enthalten sind, zeigen klar auf, an welchen Stellen
energetische Verbesserungen sinnvoll wären und welche Maßnahmen langfristig
Kosten senken können. Wer solche Hinweise nutzt, kann sein Gebäude gezielt
aufwerten und damit sowohl Betriebskosten als auch CO2-Ausstoß reduzieren.
Ein abgelaufener oder fehlender Ausweis ist deshalb mehr als eine bloße
Formalie. Wird er rechtzeitig erneuert und der energetische Zustand transparent
dargestellt, lassen sich unnötige Verzögerungen, Nachfragen von Käufern oder
Banken und mögliche Bußgelder vermeiden. Gleichzeitig stärkt ein aktueller
Energieausweis die eigene Verhandlungsposition und schafft Vertrauen bei
Interessenten. Eigentümer, die frühzeitig handeln und gegebenenfalls
Modernisierungspotenziale nutzen, machen ihre Immobilie fit für die Zukunft und
profitieren von besseren Marktchancen.
Über Cyran Heid
Cyran Heid ist Gründer der Heid Energieberatung mit Sitz in München. Das
Unternehmen verbindet technische Präzision mit wirtschaftlicher Weitsicht und
bietet unabhängige Beratung auf höchstem Niveau. Im Mittelpunkt stehen
maßgeschneiderte Sanierungskonzepte, strategisch durchdachte
Fördermittelberatung und die nachhaltige Entwicklung von Immobilienwerten.
Eigentümer profitieren von individuellen Lösungen, die nicht nur technisch
überzeugen, sondern auch wirtschaftlich langfristig sinnvoll sind. Weitere
Informationen finden Sie unter: http://www.heid-energieberatung.de
Pressekontakt:
Heid Energieberatung
Verantwortlicher: Cyran Heid; Katharina Heid
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OTS: Heid Energieberatung
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