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Straubing (ots) - Kaum eine private Institution greift so tief in das Leben
vieler Menschen ein und genießt zugleich so wenig Vertrauen wie die Schufa. Wer
eine Wohnung, einen Kredit oder einen Handyvertrag braucht, kommt an ihrem Score
nicht vorbei, selbst wenn alte Schulden längst bezahlt sind. Das Urteil des
Bundesgerichtshofs vom Donnerstag, nach dem erledigte Zahlungsstörungen noch bis
zu drei Jahre gespeichert werden dürfen, ist juristisch begründbar und ganz im
Sinne von Banken und Unternehmen, die ihre Entscheidungen von den Schufa-Daten
abhängig machen. Dennoch ist es problematisch. Denn die Macht der Auskunftei
bleibt groß, das Recht auf einen echten Neuanfang klein.
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