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Berlin/Hamburg/Essen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat die Klagen von Ulrich
Vosgerau und Gernot Mörig gegen CORRECTIV vollständig abgewiesen. Die Kammer
bestätigt damit insbesondere die Rechtmäßigkeit der Einordnung des vorgestellten
Konzepts der "Remigration" als "Masterplan zur Ausweisung deutscher
Staatsbürger".
Auch in zwei weiteren angegriffenen Textstellen entschied die Pressekammer
zugunsten von CORRECTIV: Vosgeraus Formulierung zu einer "Ausbürgerungsidee"
wurde korrekt wiedergegeben - einschließlich des Hinweises aus der
Konfrontation, dass er sich nicht daran erinnern könne. Ebenso wurde der
Vorschlag eines Expertengremiums zur Umsetzung des Konzeptes, den Gernot Mörig
vorgebracht hatte, sachlich richtig dargestellt, bewertete das Gericht.
In der Urteilsbegründung heißt es dazu: Vor dem Hintergrund dieser detaillierten
Wiedergabe des Gesprächsverlaufs, mit einer Vielzahl wörtlicher Zitate und der
Verwendung indirekter Rede, erkennen Leser, dass andere Passagen des Artikels
wertende Zusammenfassungen oder Kommentierungen des Geschehens darstellen.
CORRECTIV-Chefredakteur Justus von Daniels: "Nicht nur für CORRECTIV, sondern
für alle unabhängigen Medien ist das Urteil ein starkes Signal: Der Schutz der
Pressefreiheit greift auch dann, wenn Klagen als Mittel genutzt werden, um
gezielt Zweifel an der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu säen."
Geklagt wurde nicht gegen den Faktenkern der Recherche, sondern gegen die
journalistische Einordnung. Der Kern der am 10. Januar 2024 veröffentlichten
Recherche, auf den sich Medien bisher sachlich bezogen haben und weiterhin
beziehen dürfen, bleibt unverändert: Hochrangige AfD-Politiker, Rechtsextreme,
Unternehmer sowie weitere Teilnehmende wie der Kläger Ulrich Vosgerau trafen
sich im November 2023 in einem Hotel bei Potsdam. Thema war das von Martin
Sellner vorgestellte Konzept der "Remigration", nach dem auch Staatsbürger über
"Anpassungsdruck" und "maßgeschneiderte Gesetze" als "Jahrzehnteprojekt"
vertrieben werden sollen. Dieses Konzept hat ebenso das Bundesverwaltungsgericht
als verfassungswidrig eingeordnet.
Ulrich Vosgerau kämpft seit fast zwei Jahren gegen einzelne Formulierungen der
Recherche. Gernot Mörig, Organisator des Treffens im November 2023, hatte vor
knapp einem Jahr erstmals Klage eingereicht. Beide werden von der AfD-nahen
Kanzlei Höcker vertreten.
Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, der gemeinsam mit Dr. Wiebke Fröhlich CORRECTIV
vertritt, erklärt: "Das Landgericht hat nüchtern und souverän das geltende
Presse- und Äußerungsrecht angewandt. Alle Versuche der Kläger, mit verdrehter
PR Mediendruck von außen aufzubauen und die Gerichte für eine politische
Kampagne zu instrumentalisieren, sind gescheitert."
Das Urteil markiert für CORRECTIV einen weiteren entscheidenden Erfolg.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Pressekontakt:
Anna-Maria Wagner
Media Relations und Strategische Kommunikation | CORRECTIV
mailto:anna-maria.wagner@correctiv.org
016099238312
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/155532/6183082
OTS: CORRECTIV
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