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Köln/Aachen (ots) - Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen einen wegen
Morden an Patienten verurteilten Krankenpfleger hat die Kölner
Staatsanwaltschaft zwei Leichen exhumieren lassen. Eine weitere Exhumierung ist
geplant. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage des "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). Er gehe davon aus, dass es "auch künftig noch
weitere Exhumierungen in diesem Verfahrenskomplex geben wird". Die Ermittlungen
könnten sich zum größten Mordverfahren in der Kölner Nachkriegsgeschichte
ausdehnen. Zur Klinik, in der die Verstorbenen womöglich getötet wurden, wollte
Bremer sich nicht äußern. Nach Informationen dieser Zeitung handelt es sich um
ehemalige Patientinnen des Klinikums Köln-Merheim. In dem Krankenhaus sowie in
der städtischen Zentralverwaltung der Kölner Kliniken und den Geschäftsräumen
eines IT-Dienstleisters in Münster sind deshalb dem Vernehmen nach bereits im
Juli dieses Jahres bei Durchsuchungen zahlreiche Datenträger und Dokumente
sichergestellt worden.
Das erste mutmaßliche Opfer sei am 21. Oktober auf einem Friedhof in Hürth
exhumiert worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft jetzt. Die 94-jährige Frau
sei im November 2018 "in palliativer Behandlung" gewesen, als sie plötzlich
verstarb. "Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte der Patientin während
seiner Spätschicht unbefugt erhöhte Dosen Morphin verabreicht hat - ohne
ärztliche Verordnung", so Bremer. Am 18. Dezember sei eine zweite Patientin auf
einem Kölner Friedhof exhumiert worden. Die 78-Jährige sei im März 2015
verstorben. "Auch hier besteht der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte
während seiner Spätschicht unbefugt Morphin in Kombination mit weiteren
Medikamenten verabreicht hat, die sich lebensverkürzend ausgewirkt haben
könnten", sagte Bremer. Der Oberstaatsanwalt betonte, dass den Verantwortlichen
in seiner Behörde bewusst sei, dass die Störung der Totenruhe "für Angehörige
außerordentlich belastend" sei. Die Maßnahmen seien "aber leider unbedingt
nötig, um etwaige Beweise zum Nachweis eines Tötungsdelikts sichern zu können".
Die Untersuchung der sterblichen Überreste würde "der Klärung dienen, ob erhöhte
Gaben sedierender Medikamente todesursächlich und lebensverkürzend waren". Die
Ergebnisse der chemisch-toxikologischen Untersuchungen stünden noch aus.
Anfang November ist der beschuldigte Pfleger vom Landgericht Aachen wegen
zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt worden. Begangen wurden die in Rede stehenden Taten
zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 auf der Palliativstation des
Rhein-Maas-Klinikums Würselen.
Ksta.de/1173938
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