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Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Staat und Zivilgesellschaft
dazu auf, in diesem Jahr einen besonderen Fokus auf die Kinderrechte zu legen.
"Der von uns im letzten Monat vorgelegte Kinderrechte-Index hat ganz deutlich
gezeigt, dass bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
noch sehr vieles im Argen liegt. Mehr als 36 Jahre nach Verabschiedung der
UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen wird das Kindeswohl bei
Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch immer nicht
ausreichend berücksichtigt. Hier braucht es dringend Veränderungen: Die
Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine
zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden", betont der
Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger.
"Als Kinderrechtsorganisation stehen wir für eine Gesellschaft ein, in der
Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mitbestimmen können und bestmögliche
Chancen für ein gutes Aufwachsen erhalten. Wir wollen ein kindgerechtes
Deutschland, in dem Kinder und Jugendliche als gleichwertige Mitglieder der
Gesellschaft gesehen, behandelt und respektiert werden. Es muss Standard auf
allen Ebenen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Zivilgesellschaft sein,
dass Kinder unsere Gesellschaft mit ihrer Kreativität und Kompetenz mitgestalten
können. Dabei ist die Beteiligung von Kindern ein zentraler Wert unserer
demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu
erleben. Denn Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sondern vor allem auch
unsere Gegenwart. Dass in die junge Generation kurz- und langfristig mehr
investiert werden muss, zeigt sich beispielsweise beim drängenden, strukturellen
Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in
Deutschland. Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung ist skandalös und
hängt Deutschland nun schon seit so vielen Jahren nach - Fortschritte aber sind
kaum ersichtlich. Und das, obwohl Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche
Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen
Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist", so Krüger weiter.
Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass es immer noch nicht
durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen
Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und
Politik entspricht, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen
Rechten zu achten und in der Gesellschaft altersgemäß zu beteiligen sind. Schon
die Diskussion um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zeigt, wie
wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter
zu machen.
"Gerade die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist notwendiger denn
je. Hier sind die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat gefordert,
endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz zu schaffen, dass das
Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf
Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im
Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den
Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat
gelten. Aufgrund der hohen Hürden, die es bei einer Änderung des Grundgesetzes
im Bundestag und Bundesrat gibt, braucht es zum Wohle der Kinder und für
wirksame Kindergrundrechte hierfür eine ganz große Koalition von CDU/CSU, SPD,
Grünen und Linken. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren muss unter breiter
Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen
Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards
angemessen Berücksichtigung finden. Langfristig würden so eine tragfähige
Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen und die
Rechte der Kinder quer durch die Rechtsgebiete gestärkt", sagt Thomas Krüger.
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