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Kleve (ots) - Was bislang von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt wurde,
wird bald einheitlich geregelt: Ab Mai 2026 greift die EU-weite
Registrierungspflicht für Ferienunterkünfte. Künftig müssen Anbieter ihre
Objekte offiziell registrieren und eine Registrierungsnummer in jedem
Online-Inserat angeben. Die Maßnahme richtet sich gegen illegale Vermietungen
und soll die Transparenz auf Plattformen wie Airbnb oder Booking verbessern.
Durch die neuen Vorgaben werden schwarze Schafe, die bislang ohne Genehmigungen
oder unter falschen Angaben vermieten, zunehmend vom Markt gedrängt.
Gleichzeitig stärkt die Verordnung diejenigen, die ihre Unterkünfte
rechtskonform betreiben: Legale Anbieter können ihre Position im Markt festigen
und auf lange Sicht sogar deutlich profitieren.
Auch wenn sich der Aufwand für Gastgeber erhöht, birgt die neue Regelung auch
Vorteile: Wer sich gut vorbereitet, kann von mehr Marktüberblick und klaren
Wettbewerbsbedingungen profitieren. Der folgende Beitrag beleuchtet, was konkret
auf Gastgeber zukommt und welche Lösungen diskutiert werden.
Startschuss für einheitliche Regeln in der Ferienvermietung
Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (KV-BVO) gilt bereits seit Mai 2024. Ihr
Ziel: Alle Kurzzeitvermietungen innerhalb der EU sollen digital erfasst werden.
Damit sollen Mietaktivitäten transparenter, politische Entscheidungen fundierter
und Wettbewerbsverzerrungen reduziert werden. Gerade weil bislang nur
Schätzwerte vorlagen, begrüßt der Deutsche Ferienhausverband die Initiative. Sie
könnte ein wichtiges Fundament für zukünftige Marktanalysen und Planungen
schaffen.
Auch die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten könnte dadurch
deutlich verbessert werden. Durch eine einheitliche Datenerhebung wird es zudem
leichter, saisonale Auslastungen, Nachfrageentwicklungen und regionale
Unterschiede präzise zu analysieren.
Das kommt konkret auf Vermieter zu
Kern der Verordnung ist die Pflicht zur Registrierung: Anbieter müssen Angaben
wie Adresse, Unterkunftsart, Anzahl der Betten oder Eigentumsstatus übermitteln.
Für jede Unterkunft wird eine individuelle Registrierungsnummer erstellt, die
fortan im Online-Inserat erscheinen muss. Fehlt diese Nummer, droht ab Mai 2026
der Ausschluss von Buchungsplattformen.
Diese wiederum müssen umfangreiche Daten - darunter Buchungszeiträume, Preise
und Belegungen - monatlich an eine nationale Behörde melden. In Deutschland wird
das die Bundesnetzagentur übernehmen. Hinzu kommt, dass Anbieter künftig stärker
in die Pflicht genommen werden, regelmäßig ihre Angaben zu aktualisieren. So
soll verhindert werden, dass veraltete Informationen im System verbleiben und
die Datenqualität leidet.
Verantwortung auch für Plattformen und Kommunen
Neben Gastgebern sind auch Plattformen wie Airbnb, FeWo-direkt oder Booking
betroffen. Sie müssen nicht nur Informationen bereitstellen, sondern auch
stichprobenhafte Kontrollen durchführen. Falsche oder nicht registrierte
Inserate müssen entfernt werden. Darüber hinaus könnten Plattformen verpflichtet
werden, technische Schnittstellen zu schaffen, über die die Behörden
automatisiert auf relevante Daten zugreifen können.
Kommunen wiederum sind angehalten, ein digitales, nicht genehmigungspflichtiges
Registrierungssystem anzubieten. Verpflichtend ist das bislang nur für Orte mit
einer Zweckentfremdungssatzung wie Berlin. Andernorts bleibt die Einführung
freiwillig. Sollte sich jedoch zeigen, dass viele Kommunen untätig bleiben,
könnten weitere gesetzliche Nachjustierungen folgen.
Einheitlichkeit in Gefahr: Der drohende Flickenteppich
So sinnvoll die Ziele der Verordnung sind, so kompliziert könnte deren Umsetzung
werden. Denn jede Kommune kann eigene Prozesse etablieren. Für Gastgeber mit
mehreren Unterkünften in verschiedenen Regionen bedeutet das: unterschiedliche
Vorschriften, unterschiedliche Plattformanforderungen.
Der Deutsche Ferienhausverband warnt vor einem Flickenteppich und plädiert für
ein bundesweit einheitliches System. Bestehende, bewährte Verfahren aus größeren
Kommunen könnten dafür als Grundlage dienen. Einheitlichkeit würde nicht nur die
Umsetzung erleichtern, sondern auch die Akzeptanz unter Gastgebern erhöhen. Die
bisherigen Erfahrungen aus Städten mit Zweckentfremdungssatzungen zeigen zudem,
dass klar definierte Abläufe den Verwaltungsaufwand erheblich senken können.
Jetzt handeln: So machen sich Gastgeber startklar
Um nicht von plötzlichen Anforderungen überrollt zu werden, empfiehlt sich eine
frühzeitige Vorbereitung. Gastgeber sollten ihre Kommune kontaktieren und den
aktuellen Stand zur Registrierung erfragen. Gleichzeitig bietet es sich an, alle
erforderlichen Daten strukturiert in einer Datei zu sammeln.
Wer zu den legalen, professionellen Vermietern gehört, kann jetzt sogar einen
entscheidenden Vorteil erzielen: Durch eine rechtzeitige Nutzungsänderung und
vollständige Registrierung sichert man sich eine langfristige Rechtssicherheit,
während nicht genehmigte Anbieter vom Markt verschwinden. Besonders
empfehlenswert ist es, frühzeitig fachkundige Unterstützung einzuholen - etwa
durch das Architekturbüro GoLet GmbH, das auf Nutzungsänderungen und
Genehmigungsprozesse spezialisiert ist.
Zusätzlich kann es hilfreich sein, sich mit anderen Gastgebern zu vernetzen und
gemeinsame Strategien zu entwickeln. Auch Informationsangebote von
Interessenverbänden oder Online-Seminaren können dabei unterstützen, sich gut
auf die Neuerungen einzustellen.
Mehr Klarheit, mehr Vertrauen, mehr Chancen
Trotz aller Bedenken bietet die Verordnung auch einen echten Mehrwert: Mit ihrer
Hilfe lassen sich verlässliche Zahlen für politische Entscheidungen gewinnen.
Gäste profitieren von mehr Sicherheit, Anbieter von fairen Marktbedingungen.
Gerade diejenigen, die ihre Angebote bislang gewissenhaft betreiben, könnten
sich auf lange Sicht einen Wettbewerbsvorteil verschaffen - denn
Professionalität wird in Zukunft noch stärker gefragt sein. Darüber hinaus trägt
die neue Regelung dazu bei, das Vertrauen in digitale Buchungsplattformen zu
stärken. Langfristig könnte dies zu einer stabileren und nachhaltigeren
Entwicklung der gesamten Branche beitragen.
Über die Sali Consulting GmbH:
Simon Reintjes, Geschäftsführer der Sali Gruppe, und Unternehmenssprecher Calvin
Crustewitz zeigen Gastgebern, wie sich Immobilien rechtssicher und profitabel
nutzen lassen. Mehr als 160 eigene Wohnungen und zahlreiche Partnerbetriebe
setzen bereits auf das integrierte Sali-System. Mehr Informationen unter:
http://saliconsulting.com
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: mailto:redaktion@dcfverlag.de
Sali Consulting GmbH
Vertreten durch: Calvin Crustewitz und Simon Reintjes
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OTS: Sali Consulting GmbH
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