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Berlin (ots) - Der Bundesverband für Immobilienverrentung e. V. (BVIV) hat auf
seiner Website (http://www.bv-immobilienverrentung.de) einen standardisierten
Mustervertrag für Immobilien-Teilverkaufsmodelle veröffentlicht. Damit erfüllt
der Verband eine wesentliche Forderung von Verbraucherschutzorganisationen sowie
der Verbraucherschutzministerkonferenz 2024. Der Mustervertrag macht mehr als 90
Prozent aller relevanten Vertragsinhalte erstmals vollständig und für alle
Verbraucher einsehbar.
Der BVIV nutzt die Veröffentlichung, um umfassend über die Maßnahmen zu
informieren, mit denen der Verband in den vergangenen Jahren Transparenz,
Vergleichbarkeit und Sicherheit beim Immobilien-Teilverkauf vorangetrieben hat.
Thomas Weiss, Vorstand BVIV: "Der Mustervertrag ist ein Meilenstein: Er schafft
eine einheitliche vertragliche Basis, die von allen BVIV-Mitgliedern empfohlen
wird und die Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, sich bereits im
Vorfeld mit dem Vertragswerk vertraut zu machen. Der BVIV setzt auch hier
Maßstäbe und zeigt: Transparenz und Klarheit sind möglich - und notwendig."
Christoph Sedlmeier, Vorstand BVIV: "Wir haben als Verband immer gesagt: Ein
fairer Teilverkauf braucht Regeln. Da es ein vergleichsweise neues Produkt ist,
müssen diese Regeln gemeinsam im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher
gestaltet werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Politik nun eine
gesetzliche Regelung vorbereitet. Viele Bausteine liegen dank unserer Vorarbeit
bereits auf dem Tisch."
Der jetzt veröffentlichte Mustervertrag, der unter Beachtung der geltenden
aufsichtsrechtlichen Vorgaben entwickelt wurde, umfasst alle wesentlichen
Vertragsbestandteile: Nießbrauch, Nutzungsentgelt, Vollmachten,
Finanzierungsvollmacht, Sicherungsmechanismen, Wertsteigerungsregelungen,
Kostenübersichten, Rückkaufrechte und Gesamtverkaufsprozesse. Mehr als 90
Prozent der Inhalte des Mustervertrages finden Eingang in die Verträge der im
BVIV vereinten Anbieter; lediglich individuelle Parameter (Preis, Anteil,
spezifische Konditionen etc.) variieren.
Hinzu kommt eine FAQ-Liste, die erläutert, wo genau im Vertrag Antworten auf
zentrale Verbraucherfragen zu finden sind. Der BVIV empfiehlt den https://www.bv
-immobilienverrentung.de/wp-content/media/2025/12/Mustervertrag-Teilverkauf.pdf
allen Mitgliedern; eine Verpflichtung wäre kartellrechtlich nicht möglich.
BVIV: Transparenz-Maßnahmen im Überblick
Die Veröffentlichung des Mustervertrages ist ein weiterer zentraler Baustein der
Transparenz-Offensive, der sich der Verband verschrieben hat. Die wichtigsten
Maßnahmen im Überblick:
1. Vor der Beratung: KID und Leitfaden für Verbraucher
Alle BVIV-Mitglieder stellen bereits vor Beginn der Beratung ein Key Information
Document (KID) bereit - klar strukturiert, verständlich und vergleichbar. Es
fasst Zweck, Funktionsweise, Risiken und Kosten des Teilverkaufs zusammen und
folgt dem Vorbild europäischer PRIIP-Standards. PRIIP steht für Packaged Retail
and Insurance-based Investment Products. Zusätzlich veröffentlicht der BVIV
einen Beratungsleitfaden mit den wichtigsten Fragen, die Eigentümer vor einer
Entscheidung klären sollten - von Kostenstrukturen über Wertentwicklung bis zu
Erbregelungen.
2. Vergleichbarkeit der Angebote
Alle Mitglieder berechnen auf ihren Websites Beispielrechnungen mit einer
einheitlichen angenommenen Wertentwicklung von zwei Prozent. Damit werden
Kostenmodelle, Rückkaufszenarien und Ergebnisverteilungen erstmals zwischen
Anbietern uneingeschränkt vergleichbar.
3. Maximale Absicherung gegen Insolvenzrisiken
Der BVIV hat - auf Basis rechtlicher Expertise und aktueller Rechtsprechung -
umfassende Mechanismen etabliert: Dazu zählen sowohl die so genannte enge
Sicherungsabrede, die Eintragung des Nießbrauchs am verkauften Anteil als auch
die notariell beurkundete Miteigentümergemeinschaft. Der Verbraucher gelangt
durch die konkrete Ausgestaltung des Nießbrauchs in den Schutz des § 1066, Abs.
2 BGB. Die Anbieter im BVIV setzen darüber hinaus spezielle Erwerbsvehikel ein,
die ausschließlich das jeweilige Immobilienobjekt finanzieren und keine weiteren
Verbindlichkeiten eingehen. Diese Punkte sind nach herrschender Meinung der in
der Praxis wichtigste Insolvenzschutz.
Politischer Kontext: BVIV begrüßt gesetzliche Regelung
Der BVIV setzt sich seit Jahren für klare Qualitäts- und Transparenzstandards im
Immobilien-Teilverkauf ein. Die nun von der Politik angestrebte gesetzliche
Regulierung unterstützt der Verband ausdrücklich. Der heute veröffentlichte
Mustervertrag sowie die flankierenden Maßnahmen des BVIV zeigen: Zentrale
Elemente einer künftigen gesetzlichen Regelung sind bereits umgesetzt.
Der Mustervertrag und die weiteren relevanten Informationen sind unter
http://www.bv-immobilienverrentung.de > Immobilienverrentung >
Immobilien-Teilverkauf zu finden.
Pressekontakt:
Thomas Doriath
Email: mailto:presse@bv-immobilienverrentung.de
Mobil: +49 176 / 24244283
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/181842/6195170
OTS: Bundesverband Immobilienverrentung e.V. (BVIV)
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