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Osnabrück (ots) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Erstellen und
Verbreiten von mit Künstlicher Intelligenz erzeugten sexualisierten Bildern
eindämmen. "Wir müssen Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen
schützen. Es muss einfacher werden, sich gegen Verletzungen von
Persönlichkeitsrechten zu wehren", sagte die SPD-Politikerin im Gespräch mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Mittwochsausgabe). "Und wir müssen auch das
Strafrecht noch einmal nachschärfen: Wir brauchen Straftatbestände, die das
Problem der digitalen Bildmanipulationen gezielt adressieren. An beidem arbeiten
wir."
Hubig zeigte sich bestürzt über den sogenannten "Bikini-jetzt"-Trend: "Ich finde
es fürchterlich, wenn mit KI-Tools wie Grok massenhaft anzügliche Bilder von
Frauen erzeugt werden - etwa indem ihnen ohne jede Einwilligung aufreizende
Bikinis angezogen werden. Persönlichkeitsrechte werden dabei systematisch
verletzt, Frauen zu Objekten herabgesetzt", sagte die Justizministerin der
"NOZ". "Das ist eine beunruhigende Entwicklung und es sagt viel über unsere Zeit
aus, dass solche Tools angeboten und eben auch sehr bereitwillig genutzt werden.
Besonders verwerflich ist die Erstellung sexualisierter KI-Bilder von Kindern
und Jugendlichen. Das dürfen wir nicht hinnehmen."
Zwar könnten Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen
schon mit hohen Strafen geahndet werden. KI-generierte Bilder könnten den
Straftatbestand der Kinderpornografie erfüllen. Auch gegen die Verbreitung von
KI-manipulierten Bildern von Erwachsenen könne man schon heute rechtlich
vorgehen, erläuterte Hubig. Aber das reiche nicht. "Wir erstellen derzeit den
Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz. Wir wollen angemessene Strafen für
Deepfakes, die die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen. Es geht uns
vor allem um sexualisierte Deepfakes und um Manipulationen, die Betroffene
verächtlich machen und herabwürdigen", kündigte die Ministerin an.
Als weiteren Aspekt nannte sie die bessere Durchsetzbarkeit eigener Rechte.
"Betroffene müssen erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Bilder
schnell gestoppt und sie von den Plattformen entfernt werden. Wir arbeiten hier
auch an besseren nationalen Regelungen. Das kann auch darauf hinauslaufen, dass
Accounts, über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden, von
den Plattformen zeitweise gesperrt werden müssen."
Klagen, etwa von X-Eigentümer Elon Musk, die Meinungsfreiheit werden beschränkt,
wies Hubig in der "NOZ" zurück: "Mit Zensur hat das nichts zu tun. Die Kunst-
und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, vom Grundgesetz und vom europäischen
Recht geschützt. Sie hat ihre Grenze dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt
werden. Wenn das der Fall ist, muss man sich dagegen wehren können." Den Weg von
Indonesien und Malaysia, die Software zu stoppen, will Hubig aber nicht gehen.
"Es geht nicht darum, Tools zu verbieten und Plattformen abzuschalten. Es geht
auch nicht um eine Kontrolle von Meinungen, sondern darum, Persönlichkeitsrechte
durchzusetzen und zu schützen." Zudem liege die Regulierung der Plattformen
insgesamt weitgehend in den Händen der EU. "Wir unterstützen sehr, dass
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Überprüfung von X und Grok
eingeleitet hat", so die Ministerin.
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