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Halle (ots) - Schwerwiegende Formfehler führen dazu, dass Sachsen-Anhalt mehrere
seiner wichtigsten Justizposten nicht besetzen kann. Gleich drei
Auswahlentscheidungen mit besonderer Bedeutung wurden von Gerichten gestoppt,
wie die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe)
berichtet. Die Staatsanwaltschaften Halle und Dessau-Roßlau sowie das
Landgericht Stendal sind dadurch ohne Spitze. Der Richterbund Sachsen-Anhalt
zeigt sich besorgt. "Solche Vakanzen haben natürlich negative Folgen für die
Strafverfolgung", sagte Verbandschef Christian Löffler.
Bereits seit Oktober 2019 muss das Stendaler Landgericht ohne einen Präsidenten
auskommen. Dabei wird es auch noch längere Zeit bleiben. "Ein Termin für den
Verfahrensabschluss kann gegenwärtig nicht genannt werden", sagte ein Sprecher
des Justizministeriums. Die Leitungspositionen der Staatsanwaltschaften Halle
und Dessau-Roßlau sind seit Juli 2024 unbesetzt. Auch hier sei eine Entscheidung
"nicht absehbar", erklärte das Ministerium.
In jedem der Fälle hatte das Land aus den Bewerbern eine Auswahl getroffen, die
dann von Konkurrenten gerichtlich angegriffen wurde. In allen drei Fällen
entschieden Gerichte, dass die im Besetzungsverfahren genutzten Beurteilungen
rechtswidrig sind.
Das Justizministerium erklärte, die gerichtlich gekippten Besetzungen seien
keineswegs typisch. So habe man in den vergangenen fünf Jahren bei Richtern und
Staatsanwälten 250 Auswahlentscheidungen getroffen. "Nur fünf davon waren
streitbefangen und führten zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren", sagte
ein Sprecher. Das entspreche einem Anteil von zwei Prozent. In einem Fall habe
sich zudem das Ministerium durchgesetzt.
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Hagen Eichler
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OTS: Mitteldeutsche Zeitung
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