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Osnabrück (ots) - Osnabrück. Die Bundesregierung schafft ein "Recht auf
Reparatur" für elektronische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und
Kühlschränke. Der Gesetzentwurf von Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig
(SPD), der der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt, soll die Hersteller
verpflichten, die Produkte "während der üblichen Lebensdauer zu einem
angemessenen Preis zu reparieren" und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Für
Waschmaschinen und Wäschetrockner gilt dies etwa für zehn Jahre, für Smartphones
für mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion.
"Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft", sagte Ministerin Hubig der "NOZ".
"Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen
wichtigen Beitrag leisten."
Der Gesetzentwurf (Referentenentwurf) muss noch innerhalb der Regierung
abgestimmt werden. Länder, Verbände und interessierte Kreise können bis zum 13.
Februar Stellung nehmen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine
EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt werden. Im Justiz-
und Verbraucherschutzministerium geht man davon aus, dass der Bundestag noch im
ersten Halbjahr zustimmt, sodass das Gesetz "rechtzeitig zum 31. Juli 2026
fertig sein wird" und in Kraft trete, wie ein Sprecher der "NOZ" sagte.
Kritik, das Gesetz könne zu einer neuen bürokratischen Belastung für die
Wirtschaft werden, wies Hubig zurück, die EU-Richtlinie werde "1:1" umgesetzt.
"Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den
Geldbeutel", sagte die SPD-Politikerin. Ziel ist es auch, dass mehr Produkte so
hergestellt werden, dass sie sich tatsächlich reparieren lassen, um die
Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. So soll keine Software mehr
eingesetzt werden dürfen, die eine Reparatur behindert, und bei der Reparatur
durch Dritte sollen andere als Originalteile verwendet werden können.
Konkrete Folgen des Gesetzes wären zum einen ein Anspruch auf Reparatur zu einem
angemessenen Preis, auch Jahre nach Ablauf der Gewährleistungspflicht, sowie auf
Ersatzteile. Zum Zweiten soll ein Produkt als mangelhaft gelten, wenn es nicht
reparierbar ist, woraus sich etwa bei einem Smartphone ein Recht auf
Neulieferung ergeben könnte. Zum Dritten kann das Gewährleistungsrecht
verlängert werden, wenn ein Produkt repariert statt ausgetauscht wird.
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