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Mainz (ots) - Der WEISSE RING fordert einen besseren Schutz für Betroffene von
Menschenhandel und eine intensivere Strafverfolgung des Delikts. Bianca Biwer,
Bundesgeschäftsführerin der größten deutschen Hilfsorganisation für
Kriminalitätsopfer, sagte: "Betroffene von Menschenhandel sind besonders
verletzlich. Sie sind oft traumatisiert, isoliert und haben große Angst vor den
Tätern. Deshalb fällt es ihnen auch sehr schwer, bei der Polizei oder vor
Gericht auszusagen."
Zwar habe es im Kampf gegen Menschenhandel in den vergangenen Jahren
Fortschritte gegeben, sagte Biwer. So sei die Zahl der abgeschlossenen Verfahren
gestiegen. Außerdem gebe es Ansprechpersonen für Opfer bei Behörden, etwa beim
Zoll. "Allerdings werden viele Fälle nach wie vor nicht erkannt oder bleiben
ungestraft. Die Zahl der Verurteilungen ist gering", betonte Biwer.
In der Titelgeschichte seiner aktuellen Ausgabe befasst sich das WEISSER RING
Magazin mit Menschenhandel. Das Delikt wird selten verurteilt, wie eine
exklusive Umfrage des Magazins bei den Statistischen Landesämtern und
Justizministerien belegt. Abgefragt wurden die einschlägigen Paragrafen 232 bis
233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft sowie Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung). Demnach gab es 2024 in Bayern mit 21 Schuldsprüchen die
seit Jahren mit Abstand meisten, auch aufgrund von Großverfahren. Es folgen
Nordrhein-Westfalen mit elf und Baden-Württemberg mit acht Verurteilungen. In
den anderen Ländern hingegen lagen die Werte im unteren einstelligen Bereich
oder bei null, etwa in Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Bremen. Im Jahr 2023 lag
erneut Bayern mit 13 Verurteilungen vorne, vor Hamburg und Berlin mit jeweils
elf und Nordrhein-Westfalen mit sechs. Keine Verurteilungen wurden in dem Jahr
in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Thüringen und in Bremen
erfasst. In den Jahren zuvor waren die Zahlen ähnlich niedrig.
Neben den genannten Straftaten hat das Magazin Statistiken zu Delikten
recherchiert, die in Zusammenhang mit Menschenhandel stehen können. Auch hier
sind nur wenige Verurteilungen registriert. So wurden bei § 180a - Ausbeutung
von Prostituierten - in den meisten Bundesländern in den vergangenen beiden
Jahren keine Verurteilungen verzeichnet, ebenso bei § 181a - Zuhälterei.
Es brauche dringend mehr Schutzmaßnahmen sowie Unterstützung für Opfer, eine
bessere personelle Ausstattung bei Kontroll- und Ermittlungsbehörden, einen
sensibleren Umgang mit den Betroffenen und eine größere gesellschaftliche
Aufmerksamkeit für das Thema, fordert Bianca Biwer. "Die Zeit drängt. Die
Digitalisierung hat auch den Menschenhandel extrem beschleunigt", fügt sie
hinzu. Außerdem müsse das Non-Punishment-Prinzip konsequenter angewandt werden.
Im Strafgesetzbuch ist die Möglichkeit der Straffreiheit für Opfer von
Menschenhandel, die sich im Rahmen ihrer Ausbeutung strafbar gemacht haben, in §
154c verankert. Doch das Prinzip kommt kaum zur Anwendung.
Biwer appelliert auch an die mündigen Verbraucherinnen und Verbraucher: "Wir
sollten auf Anzeichen von Arbeitsausbeutung achten, gegebenenfalls unsere
Kaufentscheidungen überdenken - und bei klaren Hinweisen oder Beobachtungen die
zuständigen Behörden oder Beratungsstellen kontaktieren."
Die komplette Recherche zum Thema Menschenhandel gibt es auf
http://www.wr-magazin.de .
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Der WEISSE RING wurde 1976 in Mainz gegründet als "Gemeinnütziger Verein zur
Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.".
Er ist Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität. Der
Verein unterhält ein Netz von rund 3.000 ehrenamtlichen, professionell
ausgebildeten Opferhelferinnen und -helfern in bundesweit 400 Außenstellen, beim
Opfer-Telefon und in der Onlineberatung. Der WEISSE RING hat mehr als 100.000
Förderer und ist in 18 Landesverbände gegliedert. Er ist ein sachkundiger und
anerkannter Ansprechpartner für Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und
Medien in allen Fragen der Opferhilfe. Der Verein finanziert seine Tätigkeit
ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und testamentarischen Zuwendungen
sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängten Geldbußen. Der WEISSE
RING erhält keinerlei staatliche Mittel.
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WEISSER RING e. V.
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