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Osnabrück (ots) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor einem
taktischen Verzicht auf ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt. "Wir dürfen ein
Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen", sagte
Hubig im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Samstagsausgabe).
"Wir müssen ernsthaft prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die das
Grundgesetz zum Schutz unserer Demokratie aufstellt. Und dann gegebenenfalls
auch diesen Schritt gehen."
Nächste Etappe könne das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung
der AfD durch den Verfassungsschutz werden. "Bewegung kommt sicher in die
Diskussion, wenn die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem gehalten
wird", so Hubig. Einen Termin für das Urteil gibt es bisher nicht.
Warnungen, ein Scheitern eines etwaigen Verbotsverfahrens könne zum Triumph für
die "Alternative für Deutschland" werden, wies die Justizministerin in der "NOZ"
zurück: "Das wird oft so behauptet. Mich überzeugt das nicht", sagte sie. "Wenn
alle Beteiligten gemeinsam zu dem Befund kommen, dass die hohen Voraussetzungen
für ein Verbot gegeben sind, die das Grundgesetz auch an dieser Stelle
richtigerweise vorsieht, dann müssen wir, wie gesagt, auch den nächsten Schritt
gehen." Hubig ergänzte: "Und um das auch ganz klar zu sagen: Ob diese
Voraussetzungen vorliegen oder nicht, hat allein die AfD zu verantworten."
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