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Osnabrück (ots) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den geplanten Entzug
des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung gerechtfertigt. "Strafbare
Volksverhetzung hat in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Wir reden
hier von Angriffen auf die Menschenwürde, von Aufstachelung zum Hass gegen Juden
und Migrantinnen und Migranten, von Holocaust-Leugnung bis hin zu Aufforderungen
zu Gewalt", sagte die SPD-Politikerin im Interview mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (NOZ, Samstagsausgabe). "Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten. Es
geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie. Darauf haben wir uns im
Koalitionsvertrag verständigt."
Hubig reagierte auf Vorwürfe, mit ihrem Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf
solle die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. "Es geht um die gravierenden
Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht
entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht", so die Ministerin.
"Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den
Entzug des passiven Wahlrechts schon heute. Wichtig ist außerdem: Der Entzug des
passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer
Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. Die Entscheidung
trifft ein unabhängiges Gericht."
Auf die Frage, ob sich das geplante Gesetz gegen die AfD und deren
Thüringen-Chef Björn Höcke richte, sagte Hubig: "Nein. Volksverhetzung wird doch
nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit
bekommen, bei besonders schweren Fällen, angemessen reagieren zu können, egal,
aus welcher Richtung gehetzt wird." Mit Blick auf die AfD-Kritik ergänzte sie:
"Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich
das interessiert zur Kenntnis."
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