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Osnabrück (ots) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat die geplante
Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von Internetkriminalität verteidigt
und eine baldige Kabinettsvorlage angekündigt. "Wir müssen unseren
Ermittlungsbehörden effektive und rechtsstaatliche Instrumente für die
Strafverfolgung an die Hand geben. IP-Adressen sind oft die einzigen Spuren, die
Täter im digitalen Raum hinterlassen", sagte die SPD-Politikerin im Interview
mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Samstagsausgabe). "Seit vielen Jahren
wird gerade bei Verbrechen wie Kinderpornografie immer wieder beklagt, dass zu
viele Täter unerkannt davonkommen. Das wollen wir ändern! Wir warten jetzt die
Stellungnahmen von Ländern und Verbänden ab und wollen im Frühjahr mit dem
Gesetzentwurf ins Kabinett gehen. Ich weiß, dass sehr viele dringend darauf
warten."
Nach Vorlage des Referentenentwurfs Ende Dezember hatte es massive Kritik aus
der Opposition gegeben, die Regierung nehme einen neuen Anlauf zur
Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung. Sie stehe trotzdem "voll und ganz
hinter dem Vorschlag, auch als ehemalige Staatsanwältin", sagte Hubig der "NOZ".
Die Möglichkeit zur Abfrage einer IP-Adresse lasse sich mit der Halterabfrage
bei Autokennzeichen vergleichen: "Auch das ist kein tiefer Eingriff in die
individuelle Freiheit. Die Vertraulichkeit der Kommunikation selbst bleibt
strikt gewahrt. Viele Länder in Europa haben viel weitergehende
Speichermöglichkeiten - und sind dennoch weit davon entfernt, ein
Überwachungsstaat zu sein."
Auf die Sorge vieler Menschen um ihre Privatsphäre im digitalen Zeitalter nehme
der Gesetzentwurf Rücksicht, so die Ministerin weiter: "Bewegungs- und
Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen. Die Provider sollen verpflichtet
werden, die IP-Adresse an der Quelle beim Internetzugangsdienst zu speichern,
keine Inhaltsdaten, keine weiteren Verkehrsdaten, keinen Browserverlauf, keine
Kontakte." Gespeichert werden solle nur "das notwendige Minimum, um in Sachen
Internetkriminalität endlich voranzukommen". Ihr sei wichtig, dass eine
dreimonatige Speicherfrist "in Einklang steht mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs", betonte Hubig.
Zugleich bekräftigte sie ihre Ablehnung der Klarnamenpflicht im Netz. "Anonym
hetzen, beleidigen oder belästigen: Das ist armselig und feige. Eine staatlich
verordnete Klarnamenpflicht ist aber nicht die Lösung", sagte sie der "NOZ". Es
brauche die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung im Netz, ohne sich dort
aller Welt zu erkennen zu geben. Sie nannte etwa Selbsthilfe-Foren, deren
Grundlage die Anonymität sei. "Wenn wir die IP-Adressen für drei Monate
speichern, können gezielt diejenigen gesucht und identifiziert werden, die sich
strafbar machen. Das muss reichen."
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